@Ülinator: Gibt es eine Stellenbeschreibung, in der deine auszuübenden Tätigkeiten festgehalten sind? Wenn ja, sind dir die Arbeitsvorgänge daraus bekannt? Führst Du mittlerweile andere Tätigkeiten aus, als die, die dir übertragen worden sind? Wenn das der Fall wäre, notiere dir diese Tätigkeiten und wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten. Teile mit, dass diese Tätigkeiten nicht Bestandteil deiner auszuübenden Tätigkeiten sind. Solltest Du die Tätigkeiten weiterhin ausführen müssen, sollten diese dir vom AG wirksam übertragen werden und nicht von irgendjemandem der sagt :"Mach das mal...". Parallel sollten deine dann evtl. neuen auszuübenden Tätigkeiten anhand der Entgeltordnung bewertet werden.