nebenbei gefragt:
Muss der AN eigentlich einer HG zustimmen oder kann der AG das auch ohne Zustimmung vollziehen?
Wenn man sich extern bewirbt, kann man sich ja auch bis zuletzt überlegen, ob man die Stelle antreten möchte oder nicht. Mit der Bewerbung bekundet man ja lediglich sein Interesse. Sollte das dann nicht auch für eine interne Bewerbung auf eine Stelle (extern ausgeschrieben) gelten?