Autor Thema: interne Bewerbung, Umsetzung, höherwertige Tätigkeit  (Read 2795 times)

ÖDyssee

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Antw:interne Bewerbung, Umsetzung, höherwertige Tätigkeit
« Antwort #15 am: 08.03.2023 10:17 »
nebenbei gefragt:
Muss der AN eigentlich einer HG zustimmen oder kann der AG das auch ohne Zustimmung vollziehen?

Wenn man sich extern bewirbt, kann man sich ja auch bis zuletzt überlegen, ob man die Stelle antreten möchte oder nicht. Mit der Bewerbung bekundet man ja lediglich sein Interesse. Sollte das dann nicht auch für eine interne Bewerbung auf eine Stelle (extern ausgeschrieben) gelten?

FGL

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Antw:interne Bewerbung, Umsetzung, höherwertige Tätigkeit
« Antwort #16 am: 08.03.2023 10:45 »
nebenbei gefragt:
Muss der AN eigentlich einer HG zustimmen oder kann der AG das auch ohne Zustimmung vollziehen?
Eine Höhergruppierung ist das Ergebnis einer nicht nur vorübergehenden Übertragung auszuübender Tätigkeiten, die die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllen. Eine Übertragung solcher "höherwertiger" Tätigkeiten liegt nicht im Direktionsrecht des Arbeitsgebers, sondern bedeutet eine Vertragsänderung, die der Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf.