Autor Thema: Wählbarkeit TvöD Personalrat  (Read 1924 times)

Flying

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Antw:Wählbarkeit TvöD Personalrat
« Antwort #15 am: 07.03.2023 14:21 »
Damit ist doch alles geklärt - er ist volljährig, aber weder seit sechs Monaten in der Dienststelle noch seit einem Jahr in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt.
Er ist sogar seit 4 Jahren in öffentlichen Verwaltungen... nämlich seit März 2019, wie ich oben geschrieben hatte. Und ich lese nirgends, dass diese Beschäftigung ununterbrochen sein muss. Genau darin gründet sich ja die Meinungsverschiedenheit bei uns hier.

Na, eben nicht - er war seit März 19 bis Juni 20 (das seit endet also) und ist seit Januar 23 im öffentlichen Dienst.

Nach deiner Logik wäre ja auch jemand, der von März 83 bis April 83 im öffentlich Dienst ist und erneut seit Januar 23, seit 40 Jahren im öffentlichen Dienst. 

Horntrinker

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Antw:Wählbarkeit TvöD Personalrat
« Antwort #16 am: 07.03.2023 14:48 »
Nach deiner Logik wäre ja auch jemand, der von März 83 bis April 83 im öffentlich Dienst ist und erneut seit Januar 23, seit 40 Jahren im öffentlichen Dienst.
Da hast du Recht, das ist einleuchtend. Danke für die Analogie.
Auf der anderen Seite:
Ich besitze seit 1999 Hunde. Immer, wenn einer gestorben ist, habe ich wenige Wochen später einen neuen angeschafft.
Zuletzt starb mein Hund im November 2022 und im Januar 2023 habe ich meinen jetzigen Hund bekommen.

Wenn mich jetzt jemand fragt, seit wann ich Hundebesitzer bin, sage ich: "seit mehr als 20 Jahren." Ist das nicht richtig? Waren ja Unterbrechungen dabei. Muss ich in Zukunft wahrheitsgemäß antowrten, dass ich seit 2 Monaten Hundebesitzer bin?

SVAbackagain

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Antw:Wählbarkeit TvöD Personalrat
« Antwort #17 am: 07.03.2023 15:12 »
Du bist seit 2 Monaten wieder Hundebesitzer und warst zuvor Hundebesitzer für Zeiträume von insgesamt x Jahren.

Flying

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Antw:Wählbarkeit TvöD Personalrat
« Antwort #18 am: 08.03.2023 09:21 »
Nach deiner Logik wäre ja auch jemand, der von März 83 bis April 83 im öffentlich Dienst ist und erneut seit Januar 23, seit 40 Jahren im öffentlichen Dienst.
Da hast du Recht, das ist einleuchtend. Danke für die Analogie.
Auf der anderen Seite:
Ich besitze seit 1999 Hunde. Immer, wenn einer gestorben ist, habe ich wenige Wochen später einen neuen angeschafft.
Zuletzt starb mein Hund im November 2022 und im Januar 2023 habe ich meinen jetzigen Hund bekommen.

Wenn mich jetzt jemand fragt, seit wann ich Hundebesitzer bin, sage ich: "seit mehr als 20 Jahren." Ist das nicht richtig? Waren ja Unterbrechungen dabei. Muss ich in Zukunft wahrheitsgemäß antowrten, dass ich seit 2 Monaten Hundebesitzer bin?

Es ist nicht wirklich relevant, was du antwortest, weil es schlicht keinen Unterschied macht. Davon hängt ja nichts ab.

In der anderen Frage geht es um eine gesetzliche "Feinheit" und es geht darum, ob sich jemand für den Personalrat aufstellen lassen darf oder halt nicht. Und da ist diese Unterbrechung nun mal relevant.