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Neueinstellung Gruppenleitung Behindertenwerkstatt, richtige Gehaltseinstufung?

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SVAbackagain:
Ich frage mich immer, wo die Leute suchen, wenn sie nichts finden. Naheliegenderweise schaut man dazu in den entsprechenden Tarifvertrag, der im Falle des TVÖD an zahlreichen Stellen im Netz zu finden ist, so z.B. in den durchgeschriebenen Fassungen auf der Website der VKA. Dort findet man in der Entgeltordnung, die nach § 12 TVÖD die Eingruppierung regelt, in Teil B Abschnitt XXIV (oder indem man „Gruppenleiter“ im Dokument sucht!) die Protokollerklärung Nr. 17, auf die bei der S7 verwiesen wird. In dieser wird für die Eingruppierung in S7 eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation i.S.d. Werkstättenverordnung verlangt. Wo hast Du denn gesucht?

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