Autor Thema: Urlaubsabgeltung  (Read 1819 times)

Koschte

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Urlaubsabgeltung
« am: 08.03.2023 18:08 »
Diesmal frage ich nicht für mich, sondern für jemand anderes. Die Arbeitnehmerin ist schwerbehindert und hat 35 Tage Urlaub inklusive der fünf Schwerbehindertentage.

Sie hat jetzt rückwirkend zum Juli 2022 die volle unbefristete Erwerbsminderungsrente zuerkannt  bekommen und scheidet am 30. März aus. Krankgeschrieben war sie nicht.

7 Urlaubstage hat sie noch aus 2022 und eben die Tage anteilig 9 ? aus 2023. Sind diese abzugelten beziehungsweise in welcher Höhe sind die abzugelten? Den Mindesturlaub hat sie ja dann schon genommen in 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

McOldie

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #1 am: 09.03.2023 14:36 »
Weder der TV-L/TVöD noch das BUrlG enthalten eine Regelung zur Berechnung der Urlaubsabgeltung. § 7 Abs. 4 BUrlG stellt hierzu lediglich fest: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Vorrang hat die Inanspruchnahme des Urlaubs. Insoweit kann bis Ende März der Urlaub noch in Anpruch genommen werden, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Nicht in Anpruch genommer Urlaub ist dann abzugelten.






Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #2 am: 10.03.2023 18:09 »
Sie hat aber nicht postwendend aufgehört, nachdem sie den Rentenbescheid der Geschäftsstelle vorgelegt hat. Eigentlich arbeitet sie zur Zeit noch den Rest ab und wollte dann Ende März aufhören. Das geht doch gar nicht von heute auf morgen aufzuhören. Sie hat doch 100 Sachen im Home-Office.

Ist nicht sowieso nur der Mindesturlaub ab zu gelten oder wirklich die 35 Tage?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

FearOfTheDuck

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #3 am: 10.03.2023 20:03 »
Wieso sollte man nicht von heute auf morgen aufhören können? Immerhin hat die Rentenversicherung doch hier die volle Erwerbsminderung der Kollegin festgestellt.

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #4 am: 10.03.2023 20:12 »
Dann müsste man auch keinen Urlaub mehr nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

RsQ

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #5 am: 10.03.2023 20:42 »
Eigentlich arbeitet sie zur Zeit noch den Rest ab und wollte dann Ende März aufhören.
Dann muss sie den Rest eben so rechtzeitig abarbeiten (bzw. alternativ einfach aufhören), um noch den Resturlaub nehmen zu können. Wo ist das Problem?

Das geht doch gar nicht von heute auf morgen aufzuhören. Sie hat doch 100 Sachen im Home-Office.
100 physische Dinge? Dann ist deren Rücktransport ins Büro zu klären. 100 To-Do-Sachen? Was nicht erledigt ist, muss dann jemand anderes machen. Wohl die wenigstens Arbeitnehmer werden mit "exakt alles geschafft" aus einer beruflichen Position ausscheiden?

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #6 am: 10.03.2023 20:45 »
In der Theorie hört sich das alles gut an. Dann hätte sie sofort mit der Abgabe des Rentenbescheides den Urlaub beantragen müssen. Ist aber nicht passiert.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #7 am: 10.03.2023 20:48 »
Das Dienstverhältnis endet Ende März. Was hat man nach Zustellung des Rentenbescheides zu tun? Weiterarbeiten oder Urlaub nehmen oder gar nichts mehr machen, weil man Rentner ist?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

FearOfTheDuck

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #8 am: 10.03.2023 21:22 »
Ich würde in dieser Situation vermuten: Letzteres.
Die Rentenversicherung stellt die volle Erwerbsminderung nicht ohne Grund fest und erst recht nicht einfach mal so.
Auch dürfte es ja der Wunsch der Kollegin sein, immerhin hat sie die Rente beantragt.

Der Resturlaub wäre dann abzugelten. Wie der AG die Nachfolge und die Abwicklung mit seinem Eigentum regelt, ist seine Sache.   

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #9 am: 11.03.2023 09:28 »
Deswegen hat mich das ja so verwirrt, dass sie ihren Urlaub jetzt noch nehmen soll, obwohl sie Rentnerin ist. Es muss doch dazu Regelungen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #10 am: 13.03.2023 11:26 »
Hallo ich muss noch mal stören, es ergibt  sich eine neue Frage in einem anderen Fall:

eine Kollegin hat noch 9 Tage alten Urlaub offen und 9 Tage neuen Urlaub. Jetzt ist sie ausgeschieden.
laut im Januar hatte sie jedoch 8 bereits acht Tage Urlaub genommen. Angeblich ist dieser Urlaub auf die offenen Tage anzurechnen und sie bekommt nur noch 10 . Wo steht das? Ich würde das gerne nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #11 am: 13.03.2023 12:59 »
Ich glaube ich hab es zu kompliziert geschrieben. Sachverhalt:

Anfang Januar waren 17 Tage alter Urlaub offen, 10 Stück wurden im Januar genommen.  Es bleiben 7.
Neue Urlaubstage sind inzwischen 8 aufgelaufen. Macht in Summe 15.

Jedoch werden angeblich die zehn genommenen trotzdem angerechnet, so dass man nur noch 5 Tage Abgeltung bekommt.  Meine Kollegin möchte dagegen gerichtlich vorgehen und ich dachte halt, ich kann ihr helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte