Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Erhöhung Inflation

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Marten:
Ist mal etwas zusätzliches vom Land geplant, da sich der letzte Abschluss doch als einfach zur schlecht entpuppt ( sehr sehr lange Laufzeiten). Die 1,8 % im Sommer werden der Witz es Jahres…..

GofX:
Nur für Beamte:
Besoldungsrechtliche Tabellenerhöhung von +2,2 Prozent zum 1. August 2022 und von +1,89 Prozent zum 1. August 2023 ...

... und zusätzlich:

Anhebung der Besoldung und Versorgung: Die Beträge steigen am 1. April 2023 sowie am 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent.

3% + 3% + 2,2% + 1,89% = mehr als 10% - dort wurde der Inflation entgegengewirkt.

Hat zwar einen Grund, nämlich, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel Ende des vorvergangenen Jahres entschieden hatte, dass die Beamtenbesoldung in Hessen zu niedrig ist. Das wurde zwar bei einer A6 festgestellt und betraf "vermutlich" auch A9 und A10 - aber trotzdem kriegen jetzt alle (ja, auch A11, A12 und A13 und auch mein A16-Abteilungsleiter) diese 2x3%.

Tarifbeschäftigte bekommen davon: nichts! Darfst froh sein, einen Job zu haben. Der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen. Und VERDI guckt zu und träumt immer noch von der Großartigkeit des letzten Tarifabschlusses.

modesty:

--- Zitat von: GofX am 09.03.2023 07:49 ---Nur für Beamte:
Besoldungsrechtliche Tabellenerhöhung von +2,2 Prozent zum 1. August 2022 und von +1,89 Prozent zum 1. August 2023 ...

... und zusätzlich:

Anhebung der Besoldung und Versorgung: Die Beträge steigen am 1. April 2023 sowie am 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent.

3% + 3% + 2,2% + 1,89% = mehr als 10% - dort wurde der Inflation entgegengewirkt.

Hat zwar einen Grund, nämlich, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel Ende des vorvergangenen Jahres entschieden hatte, dass die Beamtenbesoldung in Hessen zu niedrig ist. Das wurde zwar bei einer A6 festgestellt und betraf "vermutlich" auch A9 und A10 - aber trotzdem kriegen jetzt alle (ja, auch A11, A12 und A13 und auch mein A16-Abteilungsleiter) diese 2x3%.

Tarifbeschäftigte bekommen davon: nichts! Darfst froh sein, einen Job zu haben. Der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen. Und VERDI guckt zu und träumt immer noch von der Großartigkeit des letzten Tarifabschlusses.

--- End quote ---

Hat was damit zu tun, dass Tarifbeschäftigte nicht alimentiert werden, Beamte dagegen schon. Und dies in den letzten Jahren halt nicht ausreichend. Dies hat, wie du richtig erwähnst, der VGH Kassel festgestellt. Und natürlich darf dann nicht nur die A6 erhöht werden, sondern alle, weil eben jener VGH ebenfalls festgestellt hat, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen beachtet werden muss. Eine amtsangemessene Alimentation wird durch die 2+3% zusätzlich jedenfalls immernoch nicht hergestellt.

Ihr braucht euch also nicht mit den Beamten zu beschäftigen, sondern viel mehr müsstet ihr beim nächsten Tarifverhandlungen mal eurer Gewerkschaft in den Hintern treten :)

GofX:

--- Zitat von: modesty am 16.03.2023 08:58 ---[...] sondern viel mehr müsstet ihr beim nächsten Tarifverhandlungen mal eurer Gewerkschaft in den Hintern treten :)

--- End quote ---

Ja, da hast Du Recht. Wenn ein Beamter einerseits über "amtsangemessene Alimentation" spricht und andererseits als reiner Nutznießer des Tarifergebnisses aber gleichzeitig dafür plädiert, dass sich die Tarifbeschäftigten doch für ein höheres Ergebnis einsetzen möchten, dann gehört das Berufsbeamtentum wirklich endlich abgeschafft. :-)

modesty:

--- Zitat von: GofX am 16.03.2023 11:00 ---
--- Zitat von: modesty am 16.03.2023 08:58 ---[...] sondern viel mehr müsstet ihr beim nächsten Tarifverhandlungen mal eurer Gewerkschaft in den Hintern treten :)

--- End quote ---

Ja, da hast Du Recht. Wenn ein Beamter einerseits über "amtsangemessene Alimentation" spricht und andererseits als reiner Nutznießer des Tarifergebnisses aber gleichzeitig dafür plädiert, dass sich die Tarifbeschäftigten doch für ein höheres Ergebnis einsetzen möchten, dann gehört das Berufsbeamtentum wirklich endlich abgeschafft. :-)

--- End quote ---

Als Beamter beschreitet man den Rechtsweg, das ist zwar langwierig, aber im Zweifelsfall gibts halt rückwirkend das verfassungskonforme Gehalt. Das Tarifergebnis ist da nicht sonderlich irrelevant.

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