Autor Thema: Eingruppierung durch höheren Abschluss ändern  (Read 1275 times)

boyata

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen,
ich bin seit letztem Jahr im TV-L an einer Universität angestellt. Eingruppiert wurde ich in E8, damit war die Stelle auch ausgeschrieben. Ich habe jedoch meinen Bachelor (an einer anderen Universität) gemacht und jetzt schon öfters gehört, dass die Eingruppierung auch abhängig vom vorzuweisenden Abschluss sein kann.

Da ich in noch neu in dem Thema bin, entschuldigt wenn meine Frage unpassend ist oder so. Aber gibt es hier die Möglichkeit eine höhere Entgeltgruppe auf Grund des höheren Bildungsabschlusses zu fordern? Oder gilt das Prinzip, wenn die Stelle an sich für E8 eingeteilt ist, dann ist es egal wer sie besetzt?

Würde mich über eine Antwort freuen, danke schonmal  :)

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Eingruppierung durch höheren Abschluss ändern
« Antwort #1 am: 09.03.2023 08:18 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Stellen sind völlig unbeachtlich. Die Nichterfüllung einer in einem Tätigkeitsmerkmal der Entgeltordnung geforderten Voraussetzung in der Person führt zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.