Bereits per Gemeindevorstandsbeschluss eingestellten Bewerber noch ablehnen?

Begonnen von kommunalhesse, 09.03.2023 18:15

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

kommunalhesse

Mal eine Frage in die Runde der Personalrechtler. Unser Gemeindevorstand hat vor einiger Zeit per Beschluss einen Bewerber für eine Stelle beim Bauhof ausgewählt. Der Bewerber soll seine Arbeit zum 01.08. aufnehmen. Mir und auch Mitarbeitern der Gemeinde sind aber erhebliche Zweifel an der Eignung des letztlich erfolgreichen Bewerbers gekommen. Ich habe dazu geraten, der Personalrat solle seine Zustimmung verweigern und stattdessen einem anderen Bewerber aus dem Bewerberfeld den Vorzug geben. Hat das Aussicht auf Erfolg? Ich vertrete die Auffassung dass es lediglich ein neuer Beschluss des Gemeindevorstands gefasst werden muss.

Raver

Die Bewerber werden doch ein reguläres Auswahlverfahren durchlaufen haben, oder?
Dann gibt es doch einen (oder mehrer) Vorschläge die der Gemeindevorstand annehmen kann.
Und damit ist das Verfahren durch.

Welche Rolle spielst Du denn in dem Verfahren?
Die "Zweifel an der Eignung des Bewerbers" von Dir oder den anderen Mitarbeitenden ist da in der Regel völlig egal.
Sollte der Bewerber also nicht in seinen Unterlagen nachweißlich gelogen haben wüßte ich nicht was der Personalrat da ablehnen dürfte, also mit welcher Begründung. "Die anderen Mitarbeiter wollen den nicht" ist da sicherlich kein Grund.



kommunalhesse

Ich bin nur außenstehend, habe aber Interesse dass dort fähiges Personal arbeitet. Es geht schlicht darum, dass der nicht berücksichtige Bewerber nach meiner Meinung  und der Meinung von PR und einigen Mandatsträgern schlicht geeigneter und der erfolgreiche Bewerber absolut unfähig ist, die Stelle so wahrzunehmen wie es notwendig ist. Unsere Bedenken, die wir bereits im Vorfeld geäußert haben, wurden leider ignoriert.

FearOfTheDuck

Irgendetwas wird doch den Ausschlag gegeben haben, dass der erfolgreiche Bewerber erfolgreich war?

SVAbackagain

Meinungen von unbeachtlichen Personen bleiben unbeachtlich und können getrost ignoriert werden. Ein Grund für eine Zustimmungsverweigerung des PR ist nicht erkennbar. Das Übergehen des erfolgreichen Bewerbers aus dem Auswahlverfahren verletzt diesen in grundrechtsgleichen Rechten.

kommunalhesse

Der PR hat die Zustimmung bereits verweigert. Die angeführten Gründe kenne ich nicht. Ich frage mich aber ob ein erneuter Gemeindevorstandsbeschluss zugunsten des anderen Bewerbers rechtlich zulässig wäre.

SVAbackagain

Wenn es keiner der Gründe in § 77 Abs. 4 HPVG ist und ein solcher ist nicht erkennbar, ist die Zustimmungsverweigerung unwirksam und kann vom Arbeitgeber ignoriert werden. Was an ,,Das Übergehen des erfolgreichen Bewerbers aus dem Auswahlverfahren verletzt diesen in grundrechtsgleichen Rechten." war unverständlich?

kommunalhesse

Verständlich war das schon, ich weiß aber dass auf der Agenda für die Sitzung des Gemeindevorstands der Punkt "Erneuter Beschluss über die Einstellung eines Mitarbeiters für den Bauhof" vermerkt ist.

SVAbackagain

Das Handeln kommunaler Wahlgremien kann nicht als Anhaltspunkt für dessen Rechtmäßigkeit dienen.

blondie

Zitat von: kommunalhesse in 09.03.2023 18:15
Mal eine Frage in die Runde der Personalrechtler. Unser Gemeindevorstand hat vor einiger Zeit per Beschluss einen Bewerber für eine Stelle beim Bauhof ausgewählt. Der Bewerber soll seine Arbeit zum 01.08. aufnehmen. Mir und auch Mitarbeitern der Gemeinde sind aber erhebliche Zweifel an der Eignung des letztlich erfolgreichen Bewerbers gekommen. Ich habe dazu geraten, der Personalrat solle seine Zustimmung verweigern und stattdessen einem anderen Bewerber aus dem Bewerberfeld den Vorzug geben. Hat das Aussicht auf Erfolg? Ich vertrete die Auffassung dass es lediglich ein neuer Beschluss des Gemeindevorstands gefasst werden muss.
Der Personalrat nimmt am Vorstellungsgespräch teil, damit er dem Einstellungsvordruck zustimmen und unterschreiben kann. Einwände kann es nur geben, wenn im Vorstellungsgespräch nicht alle Bewerber gleich behandelt wurden. Eine Beurteilung der Eignung von Bewerbern gehört nicht zu seinen Aufgaben.

Tagelöhner

Falls der Bewerber sich tatsächlich als ungeeignet herausstellen sollte, ist genau dafür eine "Probezeitkündigung" vorgesehen.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

MoinMoin

Zitat von: blondie in 10.03.2023 07:29
Zitat von: kommunalhesse in 09.03.2023 18:15
Mal eine Frage in die Runde der Personalrechtler. Unser Gemeindevorstand hat vor einiger Zeit per Beschluss einen Bewerber für eine Stelle beim Bauhof ausgewählt. Der Bewerber soll seine Arbeit zum 01.08. aufnehmen. Mir und auch Mitarbeitern der Gemeinde sind aber erhebliche Zweifel an der Eignung des letztlich erfolgreichen Bewerbers gekommen. Ich habe dazu geraten, der Personalrat solle seine Zustimmung verweigern und stattdessen einem anderen Bewerber aus dem Bewerberfeld den Vorzug geben. Hat das Aussicht auf Erfolg? Ich vertrete die Auffassung dass es lediglich ein neuer Beschluss des Gemeindevorstands gefasst werden muss.
Der Personalrat nimmt am Vorstellungsgespräch teil, damit er dem Einstellungsvordruck zustimmen und unterschreiben kann. Einwände kann es nur geben, wenn im Vorstellungsgespräch nicht alle Bewerber gleich behandelt wurden. Eine Beurteilung der Eignung von Bewerbern gehört nicht zu seinen Aufgaben.
Und wenn das Beurteilungsverfahren korrekt abgelaufen ist, dann kann eigentlich ja nicht ein Kandidat auf Platz 1  stehen, der nicht geeignet ist, oder?
Insofern kann der PR der doch nur das Verfahren als solches anzweifeln und ablehnen oder aber die offensichtliche fehlerhafte Ausführung (Ungleichbehandlung) im Verfahren.
Oder?

blondie

Ein Personalrat kann nur durch ein Vorstellungsgespräch nicht wirklich erkennen, dass die Person ungeeignet ist. Hier wird ein Mitarbeiter für einen Bauhof gesucht. Da würde ich ohne weitere Erläuterungen zum Fall erstmal vermuten(bitte nicht falsch auffassen), dass da recht viele Menschen geeignet sein könnten. Somit wird es schwer, für einen Personalrat Gründe für die Ablehnung zu finden.

SVAbackagain

Da die Geeignetheit nicht durch den PR zu beurteilen ist, ist es auch unbeachtlich, ob dieser diese beurteilen kann.

Raver

Zitat von: kommunalhesse in 09.03.2023 19:16
Ich bin nur außenstehend, habe aber Interesse dass dort fähiges Personal arbeitet. ... nach meiner Meinung 

Wenn das für Einstellungen relevant wäre würden mir so einige aktuelle Besetzungen einfallen bei denen heute sicher nicht der gleiche Mensch auf der Stelle sitzen würde.  ;D