Autor Thema: Beihilfe Ehepartner Zuverdienst  (Read 1476 times)

DeepBlue

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Beihilfe Ehepartner Zuverdienst
« am: 09.03.2023 19:53 »
Guten Tag
Mal eine kleine Verständnisfrage: der Partner eines Beamten/Soldaten kann ja in der Beihilfe bleiben wenn er nicht mehr als ca 20.000€ verdient! Auf welches Einkommen bezieht sich das alles? Wäre damit eine Angestelltenstelle möglich die von der Arbeitszeit so begrenzt ist das die Summe nicht überschritten wird?

newT

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Antw:Beihilfe Ehepartner Zuverdienst
« Antwort #1 am: 09.03.2023 20:42 »
Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600€) aufnimmt, tritt automatisch Versicherungspflicht in der GKV ein.
Sofern Ihre Partnerin oder Ihr Partner aufgrund eines Einkommens unter 20.000€ berücksichtigungsfähig bleibt, können Sie für sie oder ihn dann nur Beihilfeleistungen beantragen, die den Umfang der GKV übersteigen, je nach Bundesland z.B. für Wahlleistungen. Dies liegt darin, da bei GKV-Versicherten die Beihilfe nur nachrangig gewährt wird.

DeepBlue

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Antw:Beihilfe Ehepartner Zuverdienst
« Antwort #2 am: 10.03.2023 14:18 »
Ok danke kann man das wo nachlesen? Es geht hier um Soldaten.
Mir kommt das seltsam vor da die Grenze ja nur bezogen auf das Einkommen gem. Lohnsteuerbescheid ist und ich habe nirgends gelesen aus welcher Art Einnahmen es bestehen darf!
Nach ihrer Ausführung wäre es ja beschränkt auf Selbständigkeit oder so ähnlich. Das liest man aber nirgends! Es steht nur: Einkommen

Festsetzer

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Antw:Beihilfe Ehepartner Zuverdienst
« Antwort #3 am: 10.03.2023 14:47 »
Sind Sie Versorgungsempfänger und haben selbst Beihilfeanspruch?
Falls ja, nachzulesen unter §6 BBhV. Dort wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte geredet und wie sich dieser ermittelt ist unter §2 EStG nachzulesen.


RsQ

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Antw:Beihilfe Ehepartner Zuverdienst
« Antwort #5 am: 10.03.2023 20:46 »
Mir kommt das seltsam vor da die Grenze ja nur bezogen auf das Einkommen gem. Lohnsteuerbescheid ist und ich habe nirgends gelesen aus welcher Art Einnahmen es bestehen darf!
Nach ihrer Ausführung wäre es ja beschränkt auf Selbständigkeit oder so ähnlich. Das liest man aber nirgends! Es steht nur: Einkommen
Na ja, sämtliche Einkommen, die keine eigene Sozialversicherungspflicht auslösen. Also bspw. selbstständige Tätigkeit, Minijob, diverse Sozialbezüge, ...

Ich war viele Jahre via Ehefrau in der PKV+Beihilfe, weil ich Minijob + Selbstständigkeit (= Einkommen je nach Betriebsform in gewissem Rahmen steuerbar) passend kombiniert habe.