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Befristeten AV vorzeitig auf Unrechtmäßigkeit überprüfen lassen? Sinn(voll)? Soz

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brian:
Wenn es der erste VErtrag ist, ist es da nicht egal ob mit oder ohne Sachgrund? Es muß für einen befristeten VErtrag doch erstmal keinen Grund geben.

wetzel:
@MoinMoin

Eigentlich Ersteres, aber auch Letzteres im Zuge dessen. ;-)

Wir haben alle nicht nur Ukrainefälle bearbeitet, sondern zwischendurch auch normale Asylfälle, die durchaus komplexer sind, als "nur" Ukraine. Gibt es da einen "Zeitschlüssel", wonach man sagen kann, dass die nichts mit dem Sachgrund zu tun haben und dadurch ein unbefristeter AV zustandegekommen sind.

wetzel:

--- Zitat von: brian am 10.03.2023 11:18 ---Wenn es der erste VErtrag ist, ist es da nicht egal ob mit oder ohne Sachgrund? Es muß für einen befristeten VErtrag doch erstmal keinen Grund geben.

--- End quote ---

Es gibt Unterschiede zwischen Sachgrund- und sachgrundlosen Befristungen.

maiklewa:

--- Zitat von: wetzel am 10.03.2023 11:22 ---Wir haben alle nicht nur Ukrainefälle bearbeitet, sondern zwischendurch auch normale Asylfälle, die durchaus komplexer sind, als "nur" Ukraine. Gibt es da einen "Zeitschlüssel", wonach man sagen kann, dass die nichts mit dem Sachgrund zu tun haben und dadurch ein unbefristeter AV zustandegekommen sind.

--- End quote ---

Kommt mir sehr bekannt vor. Wurde bei uns im Kreis genauso gemacht. 10 Leute wurden eingestellt, auch mit so einem Sachgrund, von dem ich jetzt nicht genau weiß, wie der lautete, aber anfangs haben 5 von den 10 gar nichts mit Ukrainer zu tun gehabt, sondern haben normal Asyl bearbeitet, alles was halt so bei den anderen Asylbewerbern anfiel, eine hat dann nach der Probezeit genau diesen Weg beschritten, ist zum Anwalt, der hat den Sachgrund überprüft und der hat den Kreis angeschrieben, dass eine Entfristung vorliegt, da die Arbeitnehmerin von 6 Monaten mind. 5 Monate gar nichts mit Ukraine zu tun hatte. Nun ja, es scheint wohl zu zu sein, dass 5 Monate von insgesamt 24 Monate durchaus ausreichen können (vllt sogar weniger), wenn man in einem anderen Bereich tätig war und gar nicht in dem, weswegen man angestellt wurde.

Da das aber ein Einzelfall ist und ich mich da nicht mit der allgemeinen Gesetzesgrundlage und Rechtsprechung auskenne, vllt haben da andere mehr Ahnung von?

carriegross:
@TE

Erwarte hier vor Montag 6 Uhr keine weiteren Antworten. Das ist ein ÖD-Forum und hier wird nur während der Arbeitszeit gepostet. ;-)

Am besten Du gehst zum Anwalt.

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