Danke erstmal für die Antworten die zwar richtig und auch nachvollziehbar, gleichzeitig aber auch unbefriedigend sind...
Ich mache es jetzt nochmal so herum:
"TVöD Bund - EntgeltordnungTeil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
19. Beschäftigte in der Instandhaltung und Bedienung von Gebäude- und Betriebstechnik
Vorbemerkungen
1. Anlagen der Gebäude- und Betriebstechnik sind z. B. Abwasser-, Wasser-, Gas-, Kälte-, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Nieder- und Mittelspannungsanlagen und sicherheitstechnische Anlagen.
2. Das Instandhalten von Anlagen umfasst die Wartung, Inspektion und Instandsetzung.
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und anlagenspezifischem Sachkundenachweis, die Anlagen der Gebäude- und Betriebstechnik bedienen und instand halten, für deren Betrieb ein entsprechender Sachkundenachweis Voraussetzung ist."
Wohl gemerkt das nach Teil III die geringste EG die 6 wäre.
Was dient in diesem Fall als Sachkundenachweis, eine abgeschlossene Berufsausbildung ergo Gesellenbrief?! Fachlehrgänge (M-S-R, Schweißlehrgang o.ä) bundeswehrinterne Lehrgänge...?!
Wieso ist die Auslegung zweier Dienststellen/BwDLZ desselben Arbeitgebers unterschiedlich...?!
Mein Verständnis ist, mit einer Arbeitnehmer freundlicheren Personalpolitik, wäre es möglich nach einem anderen Teil der Entgeltordnung einguppiert zu werden...?