Autor Thema: Vertretung/Regelung  (Read 3172 times)

MeinerEiner

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #30 am: 28.03.2023 12:01 »
Erfahrungsgemäß wird sich das ewig ziehen, weil es ja auch so läuft und der AG weniger Ausgaben auf die Art hat.

Lass' Dir das wirksam übertragen, auch wenn es nur vorübergehend ist. So auf Zuruf könnte ja der Vorgsetzte immer irgendetwas verlangen, unter der Annahme, es sei nicht eingruppierungsrelevant und der Arbeitnehmer wird das schon machen.
Es muss von Deiner Tätigkeitsbeschreibung gedeckt sein. Hast du so etwas mal bekommen? Das, was dort aufgeführt ist und nur das darfst du machen.

Johann855

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #31 am: 28.03.2023 12:29 »
Ich habe eine TD bekommen. In dieser steht nicht drin, dass ich vertreten muss.

FearOfTheDuck

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #32 am: 28.03.2023 12:56 »
Erfahrungsgemäß wird sich das ewig ziehen, weil es ja auch so läuft und der AG weniger Ausgaben auf die Art hat.

Lass' Dir das wirksam übertragen, auch wenn es nur vorübergehend ist. So auf Zuruf könnte ja der Vorgsetzte immer irgendetwas verlangen, unter der Annahme, es sei nicht eingruppierungsrelevant und der Arbeitnehmer wird das schon machen.
Es muss von Deiner Tätigkeitsbeschreibung gedeckt sein. Hast du so etwas mal bekommen? Das, was dort aufgeführt ist und nur das darfst du machen.

Das möchte ich sehr infrage stellen.

MoinMoin

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #33 am: 28.03.2023 13:02 »
Es muss von Deiner Tätigkeitsbeschreibung gedeckt sein. Hast du so etwas mal bekommen? Das, was dort aufgeführt ist und nur das darfst du machen.
Du musst das machen, was dir gesagt wird, was du machen musst, sofern es vom Direktionsrecht des AGs gedeckt ist.
Wenn also ein Weisungsbefugter sagt, du machst Vertretung und es ist nicht eingruppierungsrelevant, dann muss du es natürlich auch machen.
@Johann855
Schreib der Personalstelle, dass du die Anweisung bekommen hast zu 100% die Vertretung zu machen, CC an deinem Vorgesetzten und dass du bitte die Bestätigung von der Personalstelle haben möchtest, das dieses korrekt ist und seit dem x.x. deine vorübergehend übertragende Tätigkeiten sind.
Und sofern sie dir dieses nicht bis zum y.y. bestätigen du davon ausgehst, dass dieses nicht deine auszuübenden Tätigkeiten sind und du diese dann halt auch nicht ausüben darfst.
Sofern sie nicht anworten übst du diese Tätigektien dann halt nicht

Opa

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Antw:Vertretung/Regelung
« Antwort #34 am: 28.03.2023 17:12 »
Das wäre mit Sicherheit eingruppierungsrelevant. Bei Tätigkeiten, die nicht eingruppierungsrelevant sind, schließe ich mich der Meinung von MoinMoin an. Als Ausnahme könnte ich mir vorstellen, dass für das Ausüben einer z. B. sicherheitsrelevanten Tätigkeit eine bestimmte Ausbildung zwingend vorgeschrieben ist und diese nicht vorhanden ist.

Der Arbeitgeber überträgt die Tätigkeiten, die unmittelbare Führungskraft konkretisiert diese. Darüber hinausgehende Kompetenzen hat die unmittelbare Führungskraft nicht und kann somit auch keine Tätigkeiten übertragen.

Weiterhin wäre das Putzen des Büros nicht eingruppierungsrelevant, wenn z.B. es nur 20 % der Arbeitszeit ausmacht.
Ob eine zusätzliche Tätigkeit eingruppierungsrelevant ist, kann nur in der Gesamtschau aller Arbeitsvorgänge beurteilt werden.
Wenn es vorher 2 Arbeitsvorgänge gab, einer mit 40% und EG x, ein weiterer mit 60% und EG x+1 würden sich durch einen zusätzlichen Arbeitsvorgang von 20% die Zeitanteile, damit die Gewichtungen und damit möglicherweise auch die gesamte Eingruppierung ändern.
Das ist in der Regel nichts, was die unmittelbare Führungskraft bewertet bzw. bewerten dürfte.