Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Verschiedene Eingruppierung durch andere Teile der Entgelt Ordnung?!

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SVAbackagain:
Eingruppierung ist niemals möglich, Eingruppierung ist. Da dem Arbeitgeber diesbezüglich keine Entscheidung zukommt, ist auch seine Auslegung unbeachtlich.

MoinMoin:

--- Zitat von: DonCamillo am 10.03.2023 11:55 ---
Wieso ist die Auslegung zweier Dienststellen/BwDLZ desselben Arbeitgebers unterschiedlich...?!

--- End quote ---
Weil entweder die Tätigkeiten und Zeitanteile doch so unterschiedlich sind, dass es zu unterschiedlichen Eingruppierungen kommt.
Oder
Weil einer oder beide sich in ihrer "Auslegung" irren.

SVAbackagain:
Es ist ja derselbe Arbeitgeber.

MoinMoin:
Ich bezog mich auf die Dienststellen und ging davon aus, dass dort evtl. unterschiedliche Personen die Dinge bearbeiten.

Ansonsten: weil der AG bei einer oder beiden "Auslegungen" der Tätigkeiten sich irrt.

DonCamillo:
Ok, das verstehe ich und macht Sinn! Danke.

Im Umkehrschluss muss es also eine Möglichkeit geben, Schritte einzuleiten, die diese Eingruppierung überprüfen und die Tätigkeitsmerkmale eventuell anders bewerten...?!

Der Sachverhalt ist mir verständlich, aber mir geht es ja auch irgendwo darum herauszufiltern ob es nicht möglich wäre in meiner jetzigen Dienststelle auf die E8 zu kommen.
Die Dienstposten die diese berechtigen sind ja auf jeden Fall vorhanden?!

Sorry für das Nachgehake, aber das Problem beschäftigt mich schon seit langem und bisher bin ich da kein Stück weiter gekommen...

Und ja, es sind 2 unterschiedliche Dienststellen in 2 verschiedenen Bundesländern und 2 verschiedenen Personalsachbearbeitern / Abteilungen, dennoch ist es ja beides der Bund.

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