Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel unbefristet auf befristet?
mamu1982:
Vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage helfen. Aus meiner Recherche werde ich nicht ganz schlau.
Ich bin Tarifbeschäftiger mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Nun gibt es eine sehr interessante Stellenausschreibung an einer anderen Dienststelle (gleicher Arbeitgeber). Diese ist allerdings befristet ausgeschrieben. Kann mir jemand erklären wie sich das verhält? Ich möchte ungern meinen unbefristeten Arbeitsvertrag aufgeben. Wie wird sowas sonst gehandhabt?
Danke!
Thomber:
Moin,
grundsätzlich gilt (fast) immer: Es geht alles, wenn der Arbeitgeber (AG) es will.
Um deine unbefristete Stelle für Dich zu sichern, müsste dein Arbeitgeber die Stelle frei lassen oder sie nur befristet besetzen. Dann könntest Du also später wieder auf die alte Stelle zurückkehren.
Aus Sicht des AG hat diese Variante aber mehr Aufwand. I.d.R. gehen AG diesen Weg nur, wenn die Entfristung der neuen Stelle absehbar ist UND man Dich auch fördern mag.
Wir hatten so etwas auch schon. Da hat der Mitarbeiter dann auch zeitweise in beiden Bereichen mitgearbeitet. So verging dann halt auch Zeit, die Entfristung kam näher und keiner hatte eine richtige freie Stelle zu beklagen. Es war ein wohlwollendes "Durcheinander" :D
Ist der AG aber sehr streng oder gönnt Dir die neue Stelle nicht wirklich, dann wird der AG sagen: "Spring oder lass es sein."
Johann:
Du bist unbefristet angestellt und bleibst es auch. Solltest du für die als befristet ausgeschriebene Stelle genommen werden solltest und die Tätigkeiten werden nach der Befristungsdauer nicht mehr benötigt, ist dein Arbeitgeber zunächst in der Pflicht, eine weitere, eingruppierungsgleiche, Tätigkeit für dich zu finden.
Da wir uns im TV-L befinden und der Arbeitgeber entsprechend groß sein dürfte, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er solche eine Tätigkeit für dich findet und dich nicht kündigen muss.
Thomber:
--- Zitat --- ist dein Arbeitgeber zunächst in der Pflicht, eine weitere, eingruppierungsgleiche, Tätigkeit für dich zu finden.
--- End quote ---
Worauf begründet sich diese Pflicht? Warum sollte der AG diesen Weg gehen und dann am Ende zwei Beschäftigte anstatt einen haben? Wenn das so möglich wäre, könnte man damit ja jede Befristung umgehen.
AG hat Geld für 12 Monate E10-Stelle. E9´ner bewirbt sich, gewinnt und muss ab Monat 13 dann mit E10 weiterbeschäftigt werden? Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei uns lehnt die PersAbt. so etwas ab, weil es ja keine Haushaltsmittel für eine feste E10 gibt.
mamu1982:
Zur Erklärung, die EG wäre die gleiche. Ich bin jetzt in EG11 und die neue Stelle wäre auch EG11. Vielleicht muss ich die Frage etwas konkreter stellen. Ich habe ja eigentlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Land. Es bleibt sogar die selbe Organisation, halt nur an einer anderen Dienststelle und in einem anderen Bereich. Als Beispiel vielleicht so: Ich arbeite jetzt bei der Polizei in… als Sachbearbeiter in der Gefahrenabwehr. Die neue Stelle ist ebenfalls bei der Polizei, nur an einem anderen Ort und z.B. als Sachbearbeiter im Personalwesen. Kann ich da nicht einfach versetzt werden und mein Vertrag bleibt der, den ich habe? Nur mit einer neuen Stelle?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version