Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel unbefristet auf befristet?
Casa:
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
I. E. ist der Versuch einer Versetzung wohl das Beste.
SunshineR:
--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:27 ---Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
I. E. ist der Versuch einer Versetzung wohl das Beste.
--- End quote ---
Danke! 🙂
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:27 ---Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
--- End quote ---
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?
SunshineR:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2023 19:05 ---
--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:27 ---Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
--- End quote ---
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?
--- End quote ---
Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.
Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.
Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?
MoinMoin:
--- Zitat von: SunshineR am 21.03.2023 19:17 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2023 19:05 ---
--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:27 ---Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.
--- End quote ---
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?
--- End quote ---
Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.
Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.
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Warum?
--- Zitat ---Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?
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Wenn du kündigst, Urlaub etc. alles abgegolten wird und abgefrühstückt wird (wie bei einem echtem AG wechsel) dann gilt: Wenn es einschlägige Berufserfahrung ist, ja bis zur Stufe 3, Laufzeit fängt von vorne an.
Wenn sie dir förderliche Zeiten anerkennen, dann auch mehr, Laufzeit fängt von vorne an.
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