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Wechsel unbefristet auf befristet?

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Casa:
Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

I. E. ist der Versuch einer Versetzung wohl das Beste.

SunshineR:

--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:27 ---Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

I. E. ist der Versuch einer Versetzung wohl das Beste.

--- End quote ---

Danke! 🙂

MoinMoin:

--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:27 ---Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

--- End quote ---
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?

SunshineR:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2023 19:05 ---
--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:27 ---Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

--- End quote ---
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?

--- End quote ---


Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.

Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.

Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?

MoinMoin:

--- Zitat von: SunshineR am 21.03.2023 19:17 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2023 19:05 ---
--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:27 ---Die Befristung auf der neuen Stelle - mit neuem Arbeitsvertrag - ist schon gar nicht möglich, § 14 Abs. 2 S 2 TzBfG.
Allenfalls eine Befristung mit Sachgrund kommt in Betracht.
Dafür müsste ein tauglicher Sachgrund vorliegen.

--- End quote ---
Der Sachgrund ist doch bei diesem Sachverhalt und der angestrebten Stelle absolut gegeben! (Vertretung Mutterschutz)
Insofern ist natürlich eine Befristung mit neuem AV möglich und Abs 2 S 2 irrelevant, oder etwa nicht?

--- End quote ---


Richtig, Grund (Mutterschutzvertretung) liegt vor.

Dann läuft wohl, sollten sie sich für mich entscheiden, alles auf eine Kündigung meinerseits hinaus.

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Warum?

--- Zitat ---Meine bisher erreichte Stufe kann ich aber behalten, oder?

--- End quote ---
Wenn du kündigst, Urlaub etc. alles abgegolten wird und abgefrühstückt wird (wie bei einem echtem AG wechsel) dann gilt:  Wenn es einschlägige Berufserfahrung ist, ja bis zur Stufe 3, Laufzeit fängt von vorne an.
Wenn sie dir förderliche Zeiten anerkennen, dann auch mehr, Laufzeit fängt von vorne an.

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