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Kündigungsfrist
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Autor
Thema: Kündigungsfrist (Read 1202 times)
Guru2023
Gast
Kündigungsfrist
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am:
07.03.2023 11:34 »
Hallo zusammen,
die Kündigungsfristen im TVL sind wie folgt:
mehr als 1 Jahr - 6 Wochen zum Quartalsende
mehr als 5 Jahre - 3 Monate zum Quartalsende
Ab Anfang Juni dieses Jahr habe ich die 5 Jahre im öffentlichen Dienst zusammen.
Mein nächstmögliche Kündigung wäre also zum Ende Juni möglich.
Welche Kündigungsfrist zählt dann?
Muss ich bis Ende März gekündigt haben oder zählt die 6 Wochen zum Quartalsende (Anfang Juni hab ich nämlich die 5 Jahre zusammen)?
Danke euch
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SVAbackagain
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #1 am:
07.03.2023 11:40 »
Maßgeblich ist der Fortschritt der maßgeblichen Beschäftigungszeit im Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Empfänger, nicht der Fortschritt der maßgeblichen Beschäftigungszeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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Guru2023
Gast
Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #2 am:
07.03.2023 11:49 »
Das heißt die Beschäftigungszeit zählt das Datum des Eingangs der Kündigung?
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SVAbackagain
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #3 am:
07.03.2023 11:59 »
Ja.
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Koschte
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #4 am:
10.03.2023 18:21 »
Einmal offtopic, aber auch zum Thema:
Im vorigen Jahr wollte ein Kollege von mir die Schwerbehindertenrente zum 1. März wechseln. Der Arbeitgeber wollte keinen Aufhebungsvertrag und eine Kündigung nur zum 1. April akzeptieren. Das hat er dann auch gemacht und vier Wochen Lohnfortzahlung wegen Krankheit erhalten. Dem Zusammenhang finde ich diese Kündigungsregelungen sinnlos.
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Koschte
SVAbackagain
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #5 am:
10.03.2023 18:23 »
Warum?
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RsQ
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #6 am:
10.03.2023 19:26 »
Zitat von: Koschte am 10.03.2023 18:21
Das hat er dann auch gemacht und vier Wochen Lohnfortzahlung wegen Krankheit erhalten.
Weil er krank war? Oder weil er "krank" war?
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Koschte
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Beiträge: 53
Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #7 am:
10.03.2023 20:13 »
Ich schätze vor Ärger ist er krank geworden.
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Koschte
SVAbackagain
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #8 am:
10.03.2023 20:19 »
Unsere Auswahlprozesse bewahren uns einigermaßen zuverlässig sowohl vor solchen, deren Mangel an emotionaler Stabilität sie für Erwerbsarbeit ungeeignet macht, als auch vor kriminellem Dreckspack, das betrügerisch Arbeitsunfähigkeit vortäuscht.
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Koschte
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #9 am:
10.03.2023 20:42 »
Jemanden zwingen, einen Monat länger zu arbeiten, obwohl er schon Rentner ist es doch auch nicht nett.
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Mit freundlichen Grüßen
Koschte
SVAbackagain
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #10 am:
10.03.2023 20:43 »
Nettigkeit ist unbeachtlich und ansonsten überbewertet.
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Koschte
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #11 am:
10.03.2023 20:45 »
Eben, und deswegen hätte ich es genauso gemacht
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Mit freundlichen Grüßen
Koschte
SVAbackagain
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Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #12 am:
10.03.2023 20:52 »
Weil Du aufgrund eines Mangels an emotionaler Stabilität für Erwerbsarbeit ungeeignet bist oder weil Du kriminelles Dreckspack bist, das betrügerisch Arbeitsunfähigkeit vortäuscht?
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Koschte
Jr. Member
Beiträge: 53
Antw:Kündigungsfrist
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Antwort #13 am:
10.03.2023 21:19 »
Genau
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Koschte
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