Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern

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SVAbackagain:
Ohne Einstellung, die die Beendigung des vorherigen und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit jeweils allem, was dazu gehört, voraussetzt, spielen weder einschlägige Berufserfahrung noch förderliche Zeiten eine Rolle. Die Stufenlaufzeit würde einfach fortgesetzt werden.

VMRD:
Okay, Dankeschön.

MoinMoin:

--- Zitat von: VMRD am 10.03.2023 09:39 ---
Direkt im Anschluss kommt ein neuer Arbeitsvertrag für Beschäftigungsverhältnis 3 beim selben Arbeitgeber B im TVL zustande, wieder in E14, gleiche Aufgaben aber ein neues Projekt. Kumuliert liegt jetzt Berufserfahrung >3 Jahre vor, wenn man beide befristete Verträge zusammenzählt. Kann jetzt eine Einstellung in E14 Stufe 3 erfolgen, oder ist das aussichtslos, weil der Arbeitgeber zwischen Vertrag 2 und 3 nicht gewechselt wird und für Vertrag 2 eben erst ein Neubeginn der Stufenlaufzeit in Stufe 2 festgesetzt wurde?


Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

--- End quote ---
Wie SVA schrieb, wenn es nahtlos ist, dann läuft deine Stufe in der E14 weiter.

Wenn eine Neueinstellung "konstruiert" wird, dann könnte förderliche Zeiten anerkannt werden, sofern es vorher so gefordert wurde von dir und du der einzige geeignete Kandidat bist.
Ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt, so dass ein Anspruch auf Stufe 3 vorliegt, dürfte angezweifelt werden, da deine Zeit in der EG13 regelmäßig keine einschlägige Berufserfahrung für die EG14 ist.

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