Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
Dunkelbunter:
--- Zitat von: Organisator am 10.03.2023 11:38 ---
--- Zitat von: Ndsftw am 10.03.2023 11:34 ---
--- Zitat von: xap am 10.03.2023 11:15 ---Also 5 Tage Komasaufen? Bin ich dabei. Das Kirchengeraffel können sie ohne mich machen.
Ich bin ehrlich erstaunt wofür man in dieser Republik Urlaub genehmigt bekommt - insbesondere in welcher Höhe.
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Die Reise dauert insgesamt 2 Wochen, also ist das nichts, was sich für jederman zum saufen „lohnt“. Im Übrigen verstehe ich deinen Gedankengang dorthin überhaupt nicht. Aber wenn dich diese Denke glücklich macht, soll es mich nicht weiter stören.
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Der Gedankengang könnte sein, dass man für Privatvergnügen frei bekommt, ohne dass es einen tieferen Sinn für den Dienstherrn ergibt und daher die Regelung aus der SonderurlaubsVO kritisiert wird.
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Oder die Verhältnismäßigkeit zu:
- Niederkunft Frau 1 Tag Sonderurlaub
- Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils der Beamtin oder des Beamten 2 Tage
Sorry aber da fehlt mir auch das Verständnis warum man 5 Tage gibt für eine Teilnahme bei einer kirchlichen Veranstaltung. Zumal Staat und Religion sowieso getrennt sein sollten, auch in in der SUrlV.
Wenn jemand da hin möchte, dann soll er seinen normalen Urlaub nehmen.
Sorry nur meine Meinung.
xap:
Ziemlich genau darauf wollte ich hinaus. :) Aber was soll man sich über diverse Privilegien der Kirche in diesem Staat noch wundern. Es ist wie es ist.
Organisator:
--- Zitat von: xap am 16.03.2023 15:59 ---Ziemlich genau darauf wollte ich hinaus. :) Aber was soll man sich über diverse Privilegien der Kirche in diesem Staat noch wundern. Es ist wie es ist.
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Was aber nicht heißen muss, dass es so bleiben sollte! Nur weils immer schon so gemacht wurde heißt nicht, dass es schon immer gut gemacht wurde ;)
xap:
Definitiv. :)
Lichtstifter:
Die Intention ist das Ehrenamt zu stärken.
Die ehrenamtliche Tätigkeit findet größtenteils abseits dieser Veranstaltungen in der Freizeit statt. Der Bund honoriert das mit 5 Tagen. Manche Bundesländer stellen mehr Tage zur Verfügung.
Eventuell gibt es bei solchen Menschen auch die Tendenz, sich im Dienst mehr einzubringen, sodass trotz der 5 Fehltage die Belastung der im "Dienstgebliebenen" nicht merklich steigen dürfte. Das sind aber nur Mutmaßungen.
Möchte auch gar keine große Diskussion entfachen. Das der SU für persönliche Ereignisse zu wenig ist, streite ich gar nicht ab. Aber warum den einen nehmen, wenn man im Gegenzug den anderen auch geben könnte?
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