Autor Thema: Sonderurlaub für kirchliche Zwecke  (Read 2241 times)

Ndsftw

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Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« am: 10.03.2023 09:56 »
Hallo Community,

hat von Ihnen/Euch jemand Erfahrung mit der Gewährung von Sonderurlaub für den Weltjugendtag? Wenn ich die Verordnung richtig lese, kann ich hierfür 5 Tage beantragen. Wie sind da die Erfolgsaussichten? Ich war früher schonmal bei einem WJT und bin römisch-katholischer Konfession.

Grüße

Floki

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #1 am: 10.03.2023 09:58 »
Ich habe zwar keine Erfahrungen, aber auf welche Gesetzesgrundlage beziehst Du dich denn?
Soweit ich weiß, stammen die 5 Tage aus dem TvÖD. Du bist hier im Beamtenforum, sodass dieser wohl kaum gelten dürfte.

mima1958

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #2 am: 10.03.2023 10:11 »
Lt SUrlV §16 ist dies möglich:

§ 16 Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
Sonderurlaub von bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren für die Teilnahme
...
3.
    an Veranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages, des Deutschen Katholikentages, des Ökumenischen Kirchentages oder des Weltjugendtages.

Floki

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #3 am: 10.03.2023 10:18 »
Ist zu gewähren? Dann dürften die Erfolgsaussichten gut sein :)

Ndsftw

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #4 am: 10.03.2023 10:49 »
Ist zu gewähren? Dann dürften die Erfolgsaussichten gut sein :)

Ja so für sich betrachtet könnte man das meinen, wenn man aber eine rechtswissenschaftliche Ausbildung genossen hat, schaut man sich das gesamte Gesetz an und stolpert dann über die Voraussetzungen 😕

Lichtstifter

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #5 am: 10.03.2023 11:13 »
Habe gerade nochmal in die Handlungshilfe zum Sonderurlaubsrecht der Beamtinnen und Beamten vom Bundespolizeipräsidium geschaut.

Das schaut gut für dich aus. Also Antrag raus. Mit Einladung oder ähnlichem Nachweis als antragsbegründende Unterlage und nach dem Sonderurlaub etwas vorlegen, was die Teilnahme nachweist.

Eine Teilnahme ist unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft. Sie setzt auch kein religiöses Bekenntnis voraus.

xap

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #6 am: 10.03.2023 11:15 »
Also 5 Tage Komasaufen? Bin ich dabei. Das Kirchengeraffel können sie ohne mich machen.

Ich bin ehrlich erstaunt wofür man in dieser Republik Urlaub genehmigt bekommt - insbesondere in welcher Höhe.

Ndsftw

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #7 am: 10.03.2023 11:34 »
Also 5 Tage Komasaufen? Bin ich dabei. Das Kirchengeraffel können sie ohne mich machen.

Ich bin ehrlich erstaunt wofür man in dieser Republik Urlaub genehmigt bekommt - insbesondere in welcher Höhe.
Die Reise dauert insgesamt 2 Wochen, also ist das nichts, was sich für jederman zum saufen „lohnt“. Im Übrigen verstehe ich deinen Gedankengang dorthin überhaupt nicht. Aber wenn dich diese Denke glücklich macht, soll es mich nicht weiter stören.

Organisator

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #8 am: 10.03.2023 11:38 »
Also 5 Tage Komasaufen? Bin ich dabei. Das Kirchengeraffel können sie ohne mich machen.

Ich bin ehrlich erstaunt wofür man in dieser Republik Urlaub genehmigt bekommt - insbesondere in welcher Höhe.
Die Reise dauert insgesamt 2 Wochen, also ist das nichts, was sich für jederman zum saufen „lohnt“. Im Übrigen verstehe ich deinen Gedankengang dorthin überhaupt nicht. Aber wenn dich diese Denke glücklich macht, soll es mich nicht weiter stören.

Der Gedankengang könnte sein, dass man für Privatvergnügen frei bekommt, ohne dass es einen tieferen Sinn für den Dienstherrn ergibt und daher die Regelung aus der SonderurlaubsVO kritisiert wird.

BalBund

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #9 am: 10.03.2023 13:05 »
Es ist kein Problem die 5 Tage zu bekommen, egal ob als Teilnehmer oder als Helfer.

Geht auch jährlich abgesehen vom WJT.

Katholikentag, Evangelischer Kirchentag, Ökumenischer Kirchentag, jeweils über Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam die Brücke. Es genügt der Nachweis eines (Dauer)Tickets für die Veranstaltung oder die Bescheinigung als Helfer.

Dunkelbunter

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #10 am: 16.03.2023 15:57 »
Also 5 Tage Komasaufen? Bin ich dabei. Das Kirchengeraffel können sie ohne mich machen.

Ich bin ehrlich erstaunt wofür man in dieser Republik Urlaub genehmigt bekommt - insbesondere in welcher Höhe.
Die Reise dauert insgesamt 2 Wochen, also ist das nichts, was sich für jederman zum saufen „lohnt“. Im Übrigen verstehe ich deinen Gedankengang dorthin überhaupt nicht. Aber wenn dich diese Denke glücklich macht, soll es mich nicht weiter stören.

Der Gedankengang könnte sein, dass man für Privatvergnügen frei bekommt, ohne dass es einen tieferen Sinn für den Dienstherrn ergibt und daher die Regelung aus der SonderurlaubsVO kritisiert wird.

Oder die Verhältnismäßigkeit zu:
- Niederkunft Frau 1 Tag Sonderurlaub
- Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils der Beamtin oder des Beamten 2 Tage

Sorry aber da fehlt mir auch das Verständnis warum man 5 Tage gibt für eine Teilnahme bei einer kirchlichen Veranstaltung. Zumal Staat und Religion sowieso getrennt sein sollten, auch in in der SUrlV.
Wenn jemand da hin möchte, dann soll er seinen normalen Urlaub nehmen.

Sorry nur meine Meinung.

xap

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #11 am: 16.03.2023 15:59 »
Ziemlich genau darauf wollte ich hinaus. :) Aber was soll man sich über diverse Privilegien der Kirche in diesem Staat noch wundern. Es ist wie es ist.

Organisator

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #12 am: 16.03.2023 16:09 »
Ziemlich genau darauf wollte ich hinaus. :) Aber was soll man sich über diverse Privilegien der Kirche in diesem Staat noch wundern. Es ist wie es ist.

Was aber nicht heißen muss, dass es so bleiben sollte! Nur weils immer schon so gemacht wurde heißt nicht, dass es schon immer gut gemacht wurde ;)

xap

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #13 am: 16.03.2023 17:35 »
Definitiv. :)

Lichtstifter

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Antw:Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
« Antwort #14 am: 17.03.2023 09:29 »
Die Intention ist das Ehrenamt zu stärken.

Die ehrenamtliche Tätigkeit findet größtenteils abseits dieser Veranstaltungen in der Freizeit statt. Der Bund honoriert das mit 5 Tagen. Manche Bundesländer stellen mehr Tage zur Verfügung.

Eventuell gibt es bei solchen Menschen auch die Tendenz, sich im Dienst mehr einzubringen, sodass trotz der 5 Fehltage die Belastung der im "Dienstgebliebenen" nicht merklich steigen dürfte. Das sind aber nur Mutmaßungen.

Möchte auch gar keine große Diskussion entfachen. Das der SU für persönliche Ereignisse zu wenig ist, streite ich gar nicht ab. Aber warum den einen nehmen, wenn man im Gegenzug den anderen auch geben könnte?