Hallo an alle
Ich soll eine befristete Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Uni in Sachsen antreten. Diese Stellen werden grundsätzlich mit der EG 13 ausgeschrieben. Aktuell liegt bei mir noch kein Masterabschluss vor, so dass ich nun in EG 10 eingruppiert werden soll.
Seit 1,5 Jahren bin ich in Brandenburg als akademische Mitarbeiterin (eigentlich auch EG 13) angestellt und bekomme hier EG 12, mittlerweile in Stufe 2. Die Tätigkeit hier, entspricht der Tätigkeit, die ich in Sachsen ausführen werde.
Das Personaldezernat beruft sich auf Sonderregelungen in Sachsen, wonach "LfbA in Lehrveranstaltungen" mit Hochschulausbildung lediglich bis EG 10 eingruppiert werden können. Würde ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt werden, ergäbe sich die EG 12. Alle anderen Kolleg:innen bekommen durch den vorliegenden wissenschaftlichen Hochschulabschluss bei gleicher Tätigkeit EG 13.
Aktuell soll es für mich EG 10, Stufe 2 werden.
Ich war davon ausgegangen, dass ich bei fehlendem Master (welcher ein Tätigkeitsmerkmal darstellt) in die nächst niedrigere Traifgruppe, also EG 12 eingruppiert werde und somit auch meine in Brandenburg erworbene Stufe 2 behalten kann.
Sieht hier jmd. noch Möglichkeiten für eine höhere Eingruppierung oder kann differenzierter erklären, wie es zu diesem erheblichen Unterschied in der Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit kommt?
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!