Autor Thema: Eingruppierung als LfbA ohne Master/Diplom  (Read 1394 times)

Slangoon

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Hallo an alle

Ich soll eine befristete Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Uni in Sachsen antreten. Diese Stellen werden grundsätzlich mit der EG 13 ausgeschrieben. Aktuell liegt bei mir noch kein Masterabschluss vor, so dass ich nun in EG 10 eingruppiert werden soll.

Seit 1,5 Jahren bin ich in Brandenburg als akademische Mitarbeiterin (eigentlich auch EG 13) angestellt und bekomme hier EG 12, mittlerweile in Stufe 2. Die Tätigkeit hier, entspricht der Tätigkeit, die ich in Sachsen ausführen werde.

Das Personaldezernat beruft sich auf Sonderregelungen in Sachsen, wonach "LfbA in Lehrveranstaltungen" mit Hochschulausbildung lediglich bis EG 10 eingruppiert werden können. Würde ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt werden, ergäbe sich die EG 12. Alle anderen Kolleg:innen bekommen durch den vorliegenden wissenschaftlichen Hochschulabschluss bei gleicher Tätigkeit EG 13.

Aktuell soll es für mich EG 10, Stufe 2 werden.

Ich war davon ausgegangen, dass ich bei fehlendem Master (welcher ein Tätigkeitsmerkmal darstellt) in die nächst niedrigere Traifgruppe, also EG 12 eingruppiert werde und somit auch meine in Brandenburg erworbene Stufe 2 behalten kann.

Sieht hier jmd. noch Möglichkeiten für eine höhere Eingruppierung oder kann differenzierter erklären, wie es zu diesem erheblichen Unterschied in der Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit kommt?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!

cyrix42

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Antw:Eingruppierung als LfbA ohne Master/Diplom
« Antwort #1 am: 11.03.2023 17:18 »
Moin,

für mich sieht das so aus, dass i.W. die Frage besteht, ob deine Aufgaben überhaupt ein wissenschaftliches Hochschulstudium benötigen. Ggf. ist man in Sachsen der Meinung, dass dies für WiMis der Fall ist, für LfbAs aber nicht. (In BB war man offenbar anderer Meinung und -- soweit ich dies beurteilen kann -- ist dies auch in SH der Fall.)

Im Zweifelsfall dürfte da nur der Weg der juristischen Klärung diese Frage konkret beantworten.

Slangoon

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Antw:Eingruppierung als LfbA ohne Master/Diplom
« Antwort #2 am: 12.03.2023 17:43 »
danke dir!

Wabi Sabi

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Antw:Eingruppierung als LfbA ohne Master/Diplom
« Antwort #3 am: 12.03.2023 20:49 »
Hier sollte aber Folgendes bedacht werden:
Die Tätigkeit als Lehrkraft für besondere Aufgaben unterfällt nicht der Entgeltordnung zum TV-L (siehe Vorbemerkung Nr. 4 zu allen Teilen der Entgeltordnung) und deren Vergütung ist daher - mangels Anwendbarkeit auch des TVEntgO-L - tarifvertraglich nicht geregelt. Folglich findet keine Eingruppierung statt, das Entgelt ist einzelvertraglich zu vereinbaren. Die Länder greifen hier zumeist auf von ihnen erstellte "Arbeitgeber-Richtlinien" zurück, die Zuordnungen zu bestimmten Entgeltgruppen unter bestimmten Voraussetzungen beinhalten. Zu deren Qualifizierung als Allgemeine Geschäftsbedingungen bei vertraglicher Inbezugnahme siehe BAG vom 17. Dezember 2020 – 6 AZR 639/19.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!