Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Auswandern als Beamter

<< < (2/4) > >>

Eukalyptus:
Es gäbe da noch die Möglichkeit für dich, die Familienkarte zu ziehen sobald du Vater würdest - Elternzeit.

Beamter:

--- Zitat von: pinmeister am 10.03.2023 16:11 ---Ich habe eine Frage.
Ich bin derzeit Bundesbeamter. meine frau hat die Möglichkeit, ins EU-Ausland aufgrund eines tollen Jobangebots zu wechseln. Da wir uns keine Fernbeziehung vorstellen können und wollen, möchte ich natürlich mit ihr mitgehen und mit meinem AG sprechen, aus dem Homeoffice zu arbeiten. (Derzeit 60% HO). Sollte der AG zustimmen, 100% aus dem HO arbeiten zu können, ist meine Frage, in wie fern es möglich ist, als bundesbeamter seinen Hauptwohnsitz nach bspw Österreich/Spanien/Italien usw zu verlegen und auf was man achten müsste.

Danke für eure Hilfen und Erfahrungen.

--- End quote ---

Wer ist denn dein Arbeitgeber?

Solltest natürlich nicht vergessen auch noch mit deinem Dienstherren zu sprechen.

Gruenhorn:
Steueraspekt für den Beamten selbst wäre zu vernachlässigen, wenn es ein Steuerabkommen gibt. Versicherung ist wahrscheinlich ebenfalls zu vernachlässigen. Wenn pkv mit Beihilfeergänzungstarif, bezahlt die falls die Beihilfe nicht ausreichend zahlt. Bspw die Debeka zahlt eh weltweit ohne Auslandszuschlag, andere nehmen zumindest im außereuropäischen Ausland Zuschläge. Die Wohnsitznahme ist auch für Beamte in Europa beliebig möglich. Wenn Kinder im Spiel sind, sind noch Aspekte wie Schule und die Versicherung dieser zu bedenken. Rentenanwartschaften werden für die Frau im Ausland ebenfalls erworben. Ggf ist die (Gesamt-)Rente im Ausland zu beantragen, falls bei Renteneintritt der Wohnsitz im Ausland liegt.
Das erfordert ggf. ein wenig mehr Papierkram ist aber wohl alles möglich. Gerade im Fall Österreich hatte ich vor einiger Zeit eine Beratung dazu und kenne Kollegen, die das so machen, allerdings ohne 100% Telearbeit.

alice18:

--- Zitat von: PolareuD am 10.03.2023 16:40 ---Eine alternative Möglichkeit wäre sich auf einen Dienstposten bei einer internationalen Organisation in den betreffenden Land bewerben. Ist eine Verwendung im Interesse des Dienstherrn könnte eine Freistellung erfolgen. In dem Fall würde das Beamtenverhältnis in Deutschland für die Dauer der Verwendung ruhen.

--- End quote ---

Kämen private Firmen gar nicht in Frage? Ich weiß, dass einige Kollegen sich bei der GIZ oder bei der Handelskammer bewerben, aber ich frage mich, ob man Sonderurlaub nehmen kann, wenn man bei einer deutschen Firma im Ausland (z.B. bei Siemens AG oder so...) arbeiten würde, um die Partnerin/den Partner zu begleiten.

clarion:
Hallo,

Ist EU Ausland unter rechtlichen Aspekten nicht wie Inland zu sehen? Stichwort Freizügigkeit von EU-Bürgern?

Das einzige Problem, was ich sehe ist der Wunsch nach 100% Homeoffice. Warum sollte der Dienstherr diesem Wunsch nachkommen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version