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Stellenanteil vs. Öffnungszeit

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Julia12345:
Hallo,

mein AG möchte massiv Stunden einsparen. Konkret bedeutet das für mich, dass mein Stellenaneil für das Einwohnermeldeamt von 16 auf 10 Wochenstunden herabgesetzt werden soll (ich bin die einzige SB im Amt). Begründet wird das mit einer neuen Stellenberechnungsmethode, welche die Fallzahlen berücksichtigt, die coronabedingt die letzten Jahre vergleichsweise niedrig waren. Für den Besucherverkehr hat das Einwohnermeldeamt jedoch 13 Wochenstunden geöffnet.

Müssten dann nicht wenigstens die 13 Stunden im Stellenplan angesetzt werden oder die Öffnungszeit auf 10 Stunden verkürzt werden?

Kann mir jemand eine fundierte rechtliche Einschätzung dazu geben? Vielen Dank im Voraus!

Julia

Organisator:
Dem Arbeitgeber steht es frei, wie er dich einsetzt. Mit dem Stellenplan, also der internen Organisation und Verwaltung des Personalhaushalts hat das nix zu tun.

SVAbackagain:
Was interessiert es Dich, ob beim Einwohnermeldeamt die Leute 3 Stunden nicht bedient werden?

FearOfTheDuck:
Es steht dem AG frei, sich so blöd zu organisieren, wie er möchte. Wichtig für dich ist nur, dass du dir seine blöde Entscheidung nicht zu eigen machst. Wenn du nur 10h EMA machen sollst, dann machst du eben dort nur 10h. Wenn dann jemand vor verschlossener Tür steht, wird er sich schon entsprechend beim AG dazu auslassen, oder auch nicht.

Julia12345:
Ich bediene ja die Bürger trotz allem 13 Stunden und habe nur 10 Stunden Zeitanteil. Das passt für mich vom Gefühl her nicht. Ich lasse ja keinen zur Sprechzeit Donnerstag nachmittag draußen stehen mit der Begründung, dass meine vorgesehenen 10 Stunden aufgebraucht sind ;)...

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