Stellenanteil vs. Öffnungszeit

Begonnen von Julia12345, 10.03.2023 18:09

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Julia12345

Hallo,

mein AG möchte massiv Stunden einsparen. Konkret bedeutet das für mich, dass mein Stellenaneil für das Einwohnermeldeamt von 16 auf 10 Wochenstunden herabgesetzt werden soll (ich bin die einzige SB im Amt). Begründet wird das mit einer neuen Stellenberechnungsmethode, welche die Fallzahlen berücksichtigt, die coronabedingt die letzten Jahre vergleichsweise niedrig waren. Für den Besucherverkehr hat das Einwohnermeldeamt jedoch 13 Wochenstunden geöffnet.

Müssten dann nicht wenigstens die 13 Stunden im Stellenplan angesetzt werden oder die Öffnungszeit auf 10 Stunden verkürzt werden?

Kann mir jemand eine fundierte rechtliche Einschätzung dazu geben? Vielen Dank im Voraus!

Julia


Organisator

Dem Arbeitgeber steht es frei, wie er dich einsetzt. Mit dem Stellenplan, also der internen Organisation und Verwaltung des Personalhaushalts hat das nix zu tun.

SVAbackagain

Was interessiert es Dich, ob beim Einwohnermeldeamt die Leute 3 Stunden nicht bedient werden?

FearOfTheDuck

Es steht dem AG frei, sich so blöd zu organisieren, wie er möchte. Wichtig für dich ist nur, dass du dir seine blöde Entscheidung nicht zu eigen machst. Wenn du nur 10h EMA machen sollst, dann machst du eben dort nur 10h. Wenn dann jemand vor verschlossener Tür steht, wird er sich schon entsprechend beim AG dazu auslassen, oder auch nicht.

Julia12345

Ich bediene ja die Bürger trotz allem 13 Stunden und habe nur 10 Stunden Zeitanteil. Das passt für mich vom Gefühl her nicht. Ich lasse ja keinen zur Sprechzeit Donnerstag nachmittag draußen stehen mit der Begründung, dass meine vorgesehenen 10 Stunden aufgebraucht sind ;)...

SVAbackagain


FearOfTheDuck

Wenn du das so machst, hat ja der AG alles richtig gemacht, oder? Er trifft eine doofe Regelung und du bügelst sie aus. ;)

Organisator

Zitat von: Julia12345 am 10.03.2023 18:51
Ich bediene ja die Bürger trotz allem 13 Stunden und habe nur 10 Stunden Zeitanteil. Das passt für mich vom Gefühl her nicht. Ich lasse ja keinen zur Sprechzeit Donnerstag nachmittag draußen stehen mit der Begründung, dass meine vorgesehenen 10 Stunden aufgebraucht sind ;)...
Wenn du die Tätigkeit nur 10 Stunden machen sollst, warum machst du sie dann 13 Stunden? Was sagt dein AG dazu, dass du seinen Weisungen nicht folgst?

Julia12345

Ich möchte aber nicht nur bocken, sondern rechtlich sicher argumentieren

öfföff

Wenn du das nur 10 Stunden machen sollst, was sollst du denn laut AG in den anderen 3 Stunden machen??

Organisator

Zitat von: Julia12345 am 10.03.2023 19:00
Ich möchte aber nicht nur bocken, sondern rechtlich sicher argumentieren
Inwiefern bocken?

SVAbackagain

Zitat von: Julia12345 am 10.03.2023 19:00
Ich möchte aber nicht nur bocken, sondern rechtlich sicher argumentieren

Inwiefern wäre es ,,bocken", wenn Du das tust, was der Arbeitgeber Dir aufgetragen hat? Vielmehr wäre jede Abweichung davon ein abmahnwürdiges Fehlverhalten.

Julia12345

Mein AG würde argumentieren, dass mir auch 10 Stunden Standesamt mit Besucherverkehr zur Verfügung stehen

Organisator

Zitat von: Julia12345 am 10.03.2023 19:14
Mein AG würde argumentieren, dass mir auch 10 Stunden Standesamt mit Besucherverkehr zur Verfügung stehen
Was hat denn auf einmal das Standesamt damit zu tun? Und was ist mit meiner Eingangsfrage?

SVAbackagain

In den 10 Stunden machst Du dann doch das Standesamt auf.