Autor Thema: Höhergruppierung Ausbilder  (Read 5254 times)

Mischa

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Höhergruppierung Ausbilder
« am: 10.03.2023 18:43 »
Hallo zusammen
vor Kurzem wurde ich mit der Tatsache konfrontiert, einen Azubi in meinem Berufszweig auszubilden. Ich wurde weder vorher über die Idee informiert noch gefragt ob ich das überhaupt möchte.
Da ich momentan schon mehr mache, als in meinem Arbeitsvertrag steht, habe ich schon vor über einem Jahr schon einen Antrag auf eine neue Stellenbewertung gestellt. Aber bis dato nur eine Mail als Antwort, das meine Mail bearbeitet wird, bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das jetzt mit der Höhergruppierung geht und ob ich den Azubi ausbilden MUSS, obwohl ich noch nicht neu gruppiert worden bin.
Irgendwie sehe ich das nicht ein, umsonst Mehrarbeit zu leisten.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #1 am: 10.03.2023 18:51 »
Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Es ist nicht erkennbar, dass derlei im Sachverhalt anfiele. Es ist nicht erkennbar, dass im Sachverhalt eine Höhergruppierung erfolgen würde. Es wurde nichts geschildert, das vermuten ließe, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses überschritten hätte.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #2 am: 10.03.2023 18:53 »
Hallo zusammen
vor Kurzem wurde ich mit der Tatsache konfrontiert, einen Azubi in meinem Berufszweig auszubilden. Ich wurde weder vorher über die Idee informiert noch gefragt ob ich das überhaupt möchte.
Da ich momentan schon mehr mache, als in meinem Arbeitsvertrag steht, habe ich schon vor über einem Jahr schon einen Antrag auf eine neue Stellenbewertung gestellt. Aber bis dato nur eine Mail als Antwort, das meine Mail bearbeitet wird, bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das jetzt mit der Höhergruppierung geht und ob ich den Azubi ausbilden MUSS, obwohl ich noch nicht neu gruppiert worden bin.
Irgendwie sehe ich das nicht ein, umsonst Mehrarbeit zu leisten.
Warum solltest du nicht der Weisung deines AG folgen müssen? Und inwieweit sollte die Ausbildung eines Azubis in deinem angestammten Berufsbild eine Höhergruppierung rechtfertigen?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #3 am: 11.03.2023 07:24 »
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #4 am: 11.03.2023 16:15 »
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

Weil dies nicht meiner Stellenbeschreibung entspricht.?
Sofern Beschäftigte mit Ausbildereignung außerhalb von zentralen Ausbildungswerkstätten oder Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt für die Ausbildung verantwortlich sind, ohne dass dort ein verantwortlicher Meister/Ausbilder vorhanden ist, ist eine Höhergruppierung erforderlich; alternativ/zusätzlich wird eine Zulage von175€ gewährt.

Das ist der Passus, warum ich hier frage.

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #5 am: 11.03.2023 16:17 »
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte natürlich zusätzliche Arbeit die so nicht in meinem AV stehen

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #6 am: 11.03.2023 16:35 »
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

Weil dies nicht meiner Stellenbeschreibung entspricht.?
Sofern Beschäftigte mit Ausbildereignung außerhalb von zentralen Ausbildungswerkstätten oder Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt für die Ausbildung verantwortlich sind, ohne dass dort ein verantwortlicher Meister/Ausbilder vorhanden ist, ist eine Höhergruppierung erforderlich; alternativ/zusätzlich wird eine Zulage von175€ gewährt.

Das ist der Passus, warum ich hier frage.

Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Was für ein „Passus“ soll das sein?

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #7 am: 11.03.2023 17:14 »
Der Passus stammt aus
Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)
2017-01-01-Entgeltordnung Gesamtfassung

Ist es aber nicht so, daß mir auf längere Zeit höherwertigkeit zugeordnet wird.?

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #8 am: 11.03.2023 17:21 »
Weder gibt es den behaupteten Passus in der Entgeltordnung noch wäre eine höherwertige Tätigkeit erkennbar.

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #9 am: 11.03.2023 17:29 »
Weder gibt es den behaupteten Passus in der Entgeltordnung noch wäre eine höherwertige Tätigkeit erkennbar.

Okay...dann bin ich zu bl.. für google  ;D

Dann warte ich halt, was aus meinem Antrag wird.

Danke trotzdem für die Hilfe.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #10 am: 11.03.2023 17:32 »
Ich frage mich immer, wo das Problem ist, einfach in die aktuelle Fassung des Tarifvertrags zu schauen anstatt sich irgendeinen Mist zusammenzugoogeln…

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #11 am: 11.03.2023 17:53 »
Ich frage mich immer, wo das Problem ist, einfach in die aktuelle Fassung des Tarifvertrags zu schauen anstatt sich irgendeinen Mist zusammenzugoogeln…

Wieso stänkerst du jetzt rum?
Oder ist das deine Aufgabe hier?

Wenn du den komplett TV auswendig kennst, ist soch alles super  ::)

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #12 am: 11.03.2023 17:59 »
Ich frage mich immer, wo das Problem ist, einfach in die aktuelle Fassung des Tarifvertrags zu schauen anstatt sich irgendeinen Mist zusammenzugoogeln…

Wieso stänkerst du jetzt rum?
Oder ist das deine Aufgabe hier?

Wenn du den komplett TV auswendig kennst, ist soch alles super  ::)

Ich frage mich das ernsthaft. Aber ich frage jetzt gerne Dich und zwar ernst gemeint: warum irgendwas zusammengoogeln statt in den Tarifvertrag schauen?

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #13 am: 11.03.2023 19:13 »
Also kann mein Dienstherr quasie bestimmen, etwas zu machen, was nicht in meinem Arbeitsvertrag steht und wofür ich auch nicht entlohnt werde?
Mit welcher Begründung?

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #14 am: 11.03.2023 19:28 »
Direktionsrecht des Arbeitgebers.