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Höhergruppierung Ausbilder

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Mischa:
Hallo zusammen
vor Kurzem wurde ich mit der Tatsache konfrontiert, einen Azubi in meinem Berufszweig auszubilden. Ich wurde weder vorher über die Idee informiert noch gefragt ob ich das überhaupt möchte.
Da ich momentan schon mehr mache, als in meinem Arbeitsvertrag steht, habe ich schon vor über einem Jahr schon einen Antrag auf eine neue Stellenbewertung gestellt. Aber bis dato nur eine Mail als Antwort, das meine Mail bearbeitet wird, bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das jetzt mit der Höhergruppierung geht und ob ich den Azubi ausbilden MUSS, obwohl ich noch nicht neu gruppiert worden bin.
Irgendwie sehe ich das nicht ein, umsonst Mehrarbeit zu leisten.

SVAbackagain:
Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Es ist nicht erkennbar, dass derlei im Sachverhalt anfiele. Es ist nicht erkennbar, dass im Sachverhalt eine Höhergruppierung erfolgen würde. Es wurde nichts geschildert, das vermuten ließe, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses überschritten hätte.

Organisator:

--- Zitat von: Mischa am 10.03.2023 18:43 ---Hallo zusammen
vor Kurzem wurde ich mit der Tatsache konfrontiert, einen Azubi in meinem Berufszweig auszubilden. Ich wurde weder vorher über die Idee informiert noch gefragt ob ich das überhaupt möchte.
Da ich momentan schon mehr mache, als in meinem Arbeitsvertrag steht, habe ich schon vor über einem Jahr schon einen Antrag auf eine neue Stellenbewertung gestellt. Aber bis dato nur eine Mail als Antwort, das meine Mail bearbeitet wird, bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das jetzt mit der Höhergruppierung geht und ob ich den Azubi ausbilden MUSS, obwohl ich noch nicht neu gruppiert worden bin.
Irgendwie sehe ich das nicht ein, umsonst Mehrarbeit zu leisten.

--- End quote ---
Warum solltest du nicht der Weisung deines AG folgen müssen? Und inwieweit sollte die Ausbildung eines Azubis in deinem angestammten Berufsbild eine Höhergruppierung rechtfertigen?

MoinMoin:
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

Mischa:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2023 07:24 ---Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

--- End quote ---

Weil dies nicht meiner Stellenbeschreibung entspricht.?
Sofern Beschäftigte mit Ausbildereignung außerhalb von zentralen Ausbildungswerkstätten oder Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt für die Ausbildung verantwortlich sind, ohne dass dort ein verantwortlicher Meister/Ausbilder vorhanden ist, ist eine Höhergruppierung erforderlich; alternativ/zusätzlich wird eine Zulage von175€ gewährt.

Das ist der Passus, warum ich hier frage.

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