Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Ausbilder
SVAbackagain:
Arbeitnehmer haben keinen Dienstherrn.
Das BAG hat in jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers bei einer nicht eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung gesehen. In einem Arbeitsverhältnis wird Arbeit, genauer eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte in einem bestimmten Umfang (die geschuldete Arbeitszeit) einer bestimmten Qualität (im TVÖD jene, die einer bestimmten Entgeltgruppe entspricht), gegen Geld getauscht. Wenn sich die maßgeblichen Faktoren also nicht ändern, warum sollte Dir mehr Geld zustehen oder dies nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein?
Mischa:
Okay..habe ich verstanden....
Dann erkläre mir mal den link bitte....
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/3/3.4.html
SVAbackagain:
Da brauche ich nicht einmal zu klicken. Das ist eine veraltete Version der Entgeltordnung des Bundes, die der Seitenbetreiber mal erstellt, aber nie aktualisiert hat. Selbst wenn der konkrete Abschnitt, zu dem der Link führt, weiterhin unverändert sein sollte, handelt es sich schlicht um die falsche Entgeltordnung.
Mischa:
Okay.. danke dir
tv-landschaft:
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?
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