Autor Thema: Höhergruppierung Ausbilder  (Read 5565 times)

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #30 am: 14.03.2023 14:16 »

- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23


Ist euch bewusst, wer sich alles noch 4 Monate vor Ausbildungsbeginn bewirbt?
Wir sind ~1 Jahr früher dran. Haben es immer weiter nach Vorne gelegt, da schon ab Januar nur noch die Resterampe am Suchen ist, während die besser Geeigneten zwischen August und Oktober fürs nächste Jahr suchen.

viele nehmen gern Studienabbrecher. Die werden sicherlich nicht die Ausbildung auch noch abbrechen und der Zeitraum passt dafür dann auch (wenn zu früh ausgewählt wird springt gern nochmal der Ausgewählte selbst ab und macht doch was anderes). Außerdem werden die nach der Ausbilodung dann auch eher bleiben als nochmal versuchen zu studieren.

Mischa

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Antw:Höhergruppierung Ausbilder
« Antwort #31 am: 24.03.2023 16:26 »
Es klang so als würdest Du seit einiger Zeit Einzeltätigkeiten ausführen, die Dir nicht wirksam übertragen wurden und auch die Ausbildertätigkeit muss Dir wirksam übertragen werden. Seine Rechtsmeinung über eine Eingruppierungsrelevanz kann man sich erst dann bilden.Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die sich mit deiner Tätigkeitsbeschreibung decken.

Genau so sieht es nämlich aus.....
Über meine Tätigkeit und deren Umfang wird der Mantel des Schweigens gehüllt.
Es gibt zwar Dienstanweisungen, die aber nur pauschal gehalten und nicht Personenbezogen sind.
Nach dem Motto...." ich bin ja so blöd und mache das schon"

Ich weiss garnicht, wann ich meinem Tagesgeschäft nachgehen soll wenn zzgl. ein Azubi mir die Zeit dafür Raubt. ( Brechtigt natürlich )
Und meine Überstunden knacken wahrscheinlich nächste Woche die 150  ::)

Dann möchte ich mir das aber EG massig aber bezahlen machen, sonst können sie sich leider einen andere. Dummen suchen...