Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Ausbilder
Mischa:
--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2023 07:24 ---Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?
--- End quote ---
Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte natürlich zusätzliche Arbeit die so nicht in meinem AV stehen
SVAbackagain:
--- Zitat von: Mischa am 11.03.2023 16:15 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2023 07:24 ---Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?
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Weil dies nicht meiner Stellenbeschreibung entspricht.?
Sofern Beschäftigte mit Ausbildereignung außerhalb von zentralen Ausbildungswerkstätten oder Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt für die Ausbildung verantwortlich sind, ohne dass dort ein verantwortlicher Meister/Ausbilder vorhanden ist, ist eine Höhergruppierung erforderlich; alternativ/zusätzlich wird eine Zulage von175€ gewährt.
Das ist der Passus, warum ich hier frage.
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Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Was für ein „Passus“ soll das sein?
Mischa:
Der Passus stammt aus
Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)
2017-01-01-Entgeltordnung Gesamtfassung
Ist es aber nicht so, daß mir auf längere Zeit höherwertigkeit zugeordnet wird.?
SVAbackagain:
Weder gibt es den behaupteten Passus in der Entgeltordnung noch wäre eine höherwertige Tätigkeit erkennbar.
Mischa:
--- Zitat von: SVAbackagain am 11.03.2023 17:21 ---Weder gibt es den behaupteten Passus in der Entgeltordnung noch wäre eine höherwertige Tätigkeit erkennbar.
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Okay...dann bin ich zu bl.. für google ;D
Dann warte ich halt, was aus meinem Antrag wird.
Danke trotzdem für die Hilfe.
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