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Höhergruppierung Ausbilder

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Mischa:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2023 07:24 ---Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

--- End quote ---

Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte natürlich zusätzliche Arbeit die so nicht in meinem AV stehen

SVAbackagain:

--- Zitat von: Mischa am 11.03.2023 16:15 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2023 07:24 ---Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

--- End quote ---

Weil dies nicht meiner Stellenbeschreibung entspricht.?
Sofern Beschäftigte mit Ausbildereignung außerhalb von zentralen Ausbildungswerkstätten oder Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt für die Ausbildung verantwortlich sind, ohne dass dort ein verantwortlicher Meister/Ausbilder vorhanden ist, ist eine Höhergruppierung erforderlich; alternativ/zusätzlich wird eine Zulage von175€ gewährt.

Das ist der Passus, warum ich hier frage.

--- End quote ---

Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Was für ein „Passus“ soll das sein?

Mischa:
Der Passus stammt aus
Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)
2017-01-01-Entgeltordnung Gesamtfassung

Ist es aber nicht so, daß mir auf längere Zeit höherwertigkeit zugeordnet wird.?

SVAbackagain:
Weder gibt es den behaupteten Passus in der Entgeltordnung noch wäre eine höherwertige Tätigkeit erkennbar.

Mischa:

--- Zitat von: SVAbackagain am 11.03.2023 17:21 ---Weder gibt es den behaupteten Passus in der Entgeltordnung noch wäre eine höherwertige Tätigkeit erkennbar.

--- End quote ---

Okay...dann bin ich zu bl.. für google  ;D

Dann warte ich halt, was aus meinem Antrag wird.

Danke trotzdem für die Hilfe.

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