Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
62K für Dipl. BWL (FH) mit 15 Jahre Berufserfahrungen ok?
SVAbackagain:
Nein.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Meierheim am 11.03.2023 12:03 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.03.2023 11:02 ---Da es der Fragesteller nicht weiß und sich nicht genauer zur Tätigkeit eingelassen hat, ist die Einschätzung zur EG eh spekulativ.
Außer der lustige Zusammenfassungsbot hat noch eine Idee (solange er nicht gelöscht ist). ;)
--- End quote ---
Im öffentlichen Dienst wird nach Qualifikation bezahlt, bei FH-Abschluss ist das E9b, in der Anfangsstufe beträgt das 41000 €, in der Endstufe 58000 €. Insofern sind 62000 € ein sehr gutes Angebot, da offenbar eine über der Qualifikation liegende Eingruppierung erfolgen soll. E13 setzt aber einen Universitätsmaster voraus.
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Inwiefern passt deine fehlgehende Darstellung zu meiner Aussage, dass die EG bisher nur gemutmaßt werden kann?
ChrBY:
--- Zitat von: Meierheim am 11.03.2023 12:03 ---Im öffentlichen Dienst wird nach Qualifikation bezahlt
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Eben genau nicht. Man kann gar nicht mehr zählen, wie oft der Sachverhalt hier schon erläutert worden ist. Und dennoch folgt abermals die Klarstellung:
Sowohl im TVöD als auch im TV-L wird nach der nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert.
Erfüllt ein tarifbeschäftigter Arbeitnehmer die hierfür vorgesehene formale Qualifikation nicht, so ist das Entgelt der nächstniedrigeren Gruppe zu zahlen.
Herbert Meyer:
--- Zitat von: Meierheim am 11.03.2023 12:03 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.03.2023 11:02 ---Da es der Fragesteller nicht weiß und sich nicht genauer zur Tätigkeit eingelassen hat, ist die Einschätzung zur EG eh spekulativ.
Außer der lustige Zusammenfassungsbot hat noch eine Idee (solange er nicht gelöscht ist). ;)
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Im öffentlichen Dienst wird nach Qualifikation bezahlt, bei FH-Abschluss ist das E9b, in der Anfangsstufe beträgt das 41000 €, in der Endstufe 58000 €. Insofern sind 62000 € ein sehr gutes Angebot, da offenbar eine über der Qualifikation liegende Eingruppierung erfolgen soll. E13 setzt aber einen Universitätsmaster voraus.
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Troll?
LogiJöw:
Kann man als Einstieg machen, wenn man vorher mit Vergaberecht nichts zu tun hatte. Auf Dauer wäre mir eine E10 (so sie es denn sein sollte, eine E13 ist m. E. eher unwahrscheinlich) persönlich zu wenig. Mit entsprechender Erfahrung könnte man dann sicherlich in 2-3 Jahren auch mehr bekommen, dazu wäre dann aber ein Wechsel notwendig.
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