Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst

<< < (2/2)

Risotta:
Im Bescheid steht das oben Genannte, nämlich keine Anrechnung der Zeiten im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da Ausbildung und Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung (§26 Abs. 1 BbgBesG). Das war mir so nicht klar gewesen.

gerzeb:

--- Zitat von: Risotta am 20.03.2023 16:57 ---Im Bescheid steht das oben Genannte, nämlich keine Anrechnung der Zeiten im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da Ausbildung und Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung (§26 Abs. 1 BbgBesG). Das war mir so nicht klar gewesen.

--- End quote ---

Nicht so klar gewesen, obwohl es ganz deutlich im Gesetz steht?  :o
Und da fragt man sich, warum die Schüler hier im Vergleich zu anderen Ländern so schlecht abschließen  :-X

Organisator:

--- Zitat von: Risotta am 20.03.2023 16:57 ---Im Bescheid steht das oben Genannte, nämlich keine Anrechnung der Zeiten im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da Ausbildung und Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung (§26 Abs. 1 BbgBesG). Das war mir so nicht klar gewesen.

--- End quote ---

Dann hilft es, immer mutig und verständig weiterzulesen ;). Aber schön, dass der Bescheid nachvollziehbar begründet war.

Risotta:
Ich
--- Zitat von: gerzeb am 21.03.2023 06:27 ---
--- Zitat von: Risotta am 20.03.2023 16:57 ---Im Bescheid steht das oben Genannte, nämlich keine Anrechnung der Zeiten im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da Ausbildung und Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung (§26 Abs. 1 BbgBesG). Das war mir so nicht klar gewesen.

--- End quote ---

Nicht so klar gewesen, obwohl es ganz deutlich im Gesetz steht?  :o
Und da fragt man sich, warum die Schüler hier im Vergleich zu anderen Ländern so schlecht abschließen  :-X
[/quot
--- Zitat von: gerzeb am 21.03.2023 06:27 ---
--- Zitat von: Risotta am 20.03.2023 16:57 ---

Der Bescheid ist mir erst gestern zugestellt worden, die Infos wurden mir vorab mündlich und natürlich ohne jede Gewähr mitgeteilt. Ohne die Hintergründe wirklich zu kennen, kann man sich diesen „netten“ Spruch auch klemmen. Ich hatte nie erwähnt, dass ich schon einen Bescheid erhalten hatte.


--- End quote ---

--- End quote ---

--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version