Autor Thema: Höhergruppierung 1 Jahr auf Probe, TVV  (Read 1241 times)

Der Bademeister

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Höhergruppierung 1 Jahr auf Probe, TVV
« am: 11.03.2023 22:58 »
Hallo zusammen.

Ich brauche mal kompetente Beratung, bevor ich zum Rechtsanwalt renne. Ich habe schon so manchen Beitrag hier gelesen und fand die Antworten immer super. Deshalb wende ich mich heute an euch.
Es liegt folgender Sachverhalt vor:
Ich arbeite seit dem 15.5.13 bei den Stadtwerken.
Ich habe zum 01.03.22 einen Änderungsvertrag aufgrund der Übernahme der Meisterstelle bekommen. Beide Seiten haben unterschrieben. Ich werde von EG 6 in die EG 7 eingruppiert.
2 Wochen später erhalte ich von meinem AG einen Brief, indem steht, dass der Betriebsrat dem Arbeitsvertrag nicht zugestimmt hätte und ich vorerst nur eine höherwertige Tätigkeit als Zulage bekomme. Diese "Probezeit" endete am 28.02.23.
 Am 06.03.23 habe ich ein Schreiben erhalten, welches auf den 02.03.23 datiert wurde. In diesem Schreiben steht, dass die Maßnahme der Funktion als Meister rückwirkend ab dem 01.03.23 bis zum 30.06.23 verlängert wird. Eine Begründung steht dort nicht.

Ein Anwalt hat mir letztes Jahr schon gesagt, dass die erste Befristung aufgrund des Arbeitsvertrages schon garnicht zulässig ist.
Jetzt nervt es mich aber langsam echt.
Ich habe letztes Jahr im August ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, welches der Gesamtnote 2+ entsprach.

Kann er diese "Maßnahme" einfach so rückwirkend ohne Begründung verlängern?
Wie soll ich mich verhalten? Bin eigentlich nicht der Typ, der gerne ein Fass aufmacht.

Ich bin für jeden Tip und jeden Ratschlag dankbar.

Beste Grüße aus NDS

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung 1 Jahr auf Probe, TVV
« Antwort #1 am: 11.03.2023 23:06 »
Er konnte sie schon ursprünglich nicht treffen. Er kann keine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen, die bereits dauerhaft vereinbart ist. Die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates berührt die Wirksamkeit des Vertrages in keinster Weise. Da es sich um den TV-V handelt, stellt sich die Frage, warum dies nicht im entsprechenden Unterforum gefragt wurde.

Der Bademeister

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Antw:Höhergruppierung 1 Jahr auf Probe, TVV
« Antwort #2 am: 11.03.2023 23:29 »
Erstmal danke für die superschnelle Antwort.
Hast du vielleicht noch einen Tip für mich, wie ich damit umgehen sollte?

Ich habe so oft auf der Startseite geguckt, aber das zweite V erst jetzt entdeckt. Sorry.
Vielleicht könnte ein Moderator es dorthin verschieben.


Beste Grüße

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung 1 Jahr auf Probe, TVV
« Antwort #3 am: 11.03.2023 23:50 »
Den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Du entsprechend Deines Vertrages in E7 eingruppiert bist und er sich mit kurzer Fristsetzung dahingehend zu erklären hat; wenn die Frist verstrichen ist, Feststellungsklage beim zuständigen ArbG erheben.