Autor Thema: Bewerbung auf hD-Stelle während des Masterstudiums  (Read 2020 times)

Syhnovic

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Hallo zusammen,

ich hab ausführlich hier im Forum recherchiert, aber leider noch keine Informationen gefunden.

Ich hätte da Mal eine Frage. Ist es möglich, wenn man sich noch im Masterstudium befindet, auf eine hD-Stelle sich zu bewerben?

Der § 21 BLV verlangt ja, dass man 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (hD) aufweisen muss + abgeschlossenes Masterstudium.

Von der Reihenfolge, was als erster vorliegen muss, steht meiner Ansicht nach nichts drin.

So wäre es doch möglich, dass man während seines Masterstudiums auch die hauptberufliche Tätigkeit im hD "ableistet", oder?

Gruß
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Amtsschimmel

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Antw:Bewerbung auf hD-Stelle während des Masterstudiums
« Antwort #1 am: 26.02.2023 00:53 »
Wenn du genommen wirst und die Ausschreibung den abgeschlossenen Master nicht voraussetzt, ja.
Hallo zusammen,

ich hab ausführlich hier im Forum recherchiert, aber leider noch keine Informationen gefunden.

Ich hätte da Mal eine Frage. Ist es möglich, wenn man sich noch im Masterstudium befindet, auf eine hD-Stelle sich zu bewerben?

Der § 21 BLV verlangt ja, dass man 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (hD) aufweisen muss + abgeschlossenes Masterstudium.

Von der Reihenfolge, was als erster vorliegen muss, steht meiner Ansicht nach nichts drin.

So wäre es doch möglich, dass man während seines Masterstudiums auch die hauptberufliche Tätigkeit im hD "ableistet", oder?

Gruß
Danke

Asperatus

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Antw:Bewerbung auf hD-Stelle während des Masterstudiums
« Antwort #2 am: 26.02.2023 09:33 »
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine externe Stellenausschreibung handelt. Soll direkt verbeamtet werden oder geht es um eine E13-Stelle im "vergleichbar" höheren Dienst? Bei letzterem wäre keine hauptberufliche Tätigkeit erforderlich. Die Berufserfahrung könnte dann auf der Stelle erworben und später verbeamtet werden.

Ob der Masterabschluss zum Bewerbungsstichtag oder erst zur Einstellung vorliegen muss, liegt im Ermessen der Behörde. Sinnvoll wäre zur Einstellung. Um ein vergleichbares und rechtssicheres Kriterium zu setzen, ist aber auch der Bewerbungsstichtag denkbar. Wenn in der Stellenausschreibung dazu nichts steht, einfach nachfragen oder einfach die Bewerbung versuchen.

Zur Frage der hauptberuflichen Tätigkeiten: Deren erforderliche Länge richtet sich seit dem 20. August 2021 nach den Leistungspunkten, die im Studium erworben wurden. Bei 300 Leistungspunkten sind 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit erforderlich. Weniger Punkte können durch längere Tätigkeiten ausgeglichen werden.

In der AVwV zur BLV steht:
Zitat
"Vor Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der BLV und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften am 27. Januar 2017 wurden ausgehend vom Regelfall der beruflichen Entwicklung bei der Anerkennung einer Laufbahnbefähigung nur Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit, die nach Erwerb der Bildungsvoraussetzungen erworben wurden, berücksichtigt. Mit Inkrafttreten der o. g. Verordnung sind nunmehr auch Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit vor Erwerb der Bildungsvoraussetzungen berücksichtigungsfähig. Ein Beispiel sind Verwaltungsfachwirte, die zunächst auf Grund ihres beruflichen Fortbildungsabschlusses Tätigkeiten ausüben, die denen des gehobenen Dienstes entsprechen, und später einen Bachelorabschluss erwerben, der den Zugang zu dieser Laufbahngruppe ermöglicht."

Die Reihenfolge von Bildungsabschluss und hauptberuflicher Tätigkeit ist also im Prinzip beliebig, richtig. Fraglich wäre jedoch das Kriterium der Hauptberuflichkeit sowie, ob die Tätigkeit nach Art und Schwierigkeit der Laufbahn entspricht (§ 21 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 19 Abs. 3 BLV).

Wäre die ausgeschriebene Tätigkeit dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen? Passt die Berufstätigkeit damit zusammen? Soweit § 19 Absatz 3 BLV verlangt, dass die hauptberufliche Tätigkeit nach ihrer Fachrichtung der Tätigkeit in der angestrebten Laufbahn entspricht, ist darauf hinzuweisen, dass die Laufbahnen des nichttechnischen Verwaltungsdienstes ein breit gefächertes Aufgabenspektrum umfassen. So gehören zu dieser Laufbahn nicht nur Aufgaben der allgemeinen und inneren Verwaltung, sondern auch spezialisierte Aufgaben z. B. in den Bereichen Zoll, Marktüberwachung, Finanzdienstleistungsaufsicht, Verkehrs- und Luftsicherheit, Archivdienst und Verwaltungsinformatik. Insofern kommen als berücksichtigungsfähige Tätigkeiten ebenfalls viele Tätigkeiten in Betracht.

Hauptberuflich ist eine Tätigkeit, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt (§ 2 Abs. 5 BLV). Eine Tätigkeit neben einem Vollzeitstudium wird daher das Kriterium der Hauptberuflichkeit regelmäßig nicht erfüllen.

Fraglich wäre zudem auch, ob das Kriterium der Schwierigkeit erfüllt sein kann, d.h. ob außerhalb des Beamtenverhältnisses tatsächlich Tätigkeiten ausgeführt wurden, die nach der Schwierigkeit grundsätzlich einen Masterabschluss voraussetzen, ohne diesen jedoch schon zu besitzen. Diesen Nachweis zu führen, könnte schwierig sein. Das Beispiel der Verwaltungsfachwirte stellt eher eine Ausnahme dar.

Wolkenamtsmann

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Antw:Bewerbung auf hD-Stelle während des Masterstudiums
« Antwort #3 am: 27.02.2023 08:24 »
Hallo,

ich habe vor einigen Jahren als Bundesbeamter den Aufstieg per externem Masterstudium vom gD in den hD gemacht.
Normalerweise ist der Masterabschluss bei einer hD-Stelle ohnehin Teil der zwingenden Voraussetzungen, also ohne abgeschlossenes Masterstudium wäre man in diesem Fall gar nicht bewerberfähig. Was würde denn passieren, wenn man das Studium nicht erfolgreich beenden kann, aber schon auf der Stelle sitzt?

Wenn man bei der Bewerbung Erfolg hat, und das ist als gD nicht unbedingt vorausgesetzt, da andere Beamten mit höherem Statusamt bevorteilt werden, bekommt man (wie in meinem Fall) die Stelle übertragen und beginnt somit mit der Sammlung der Zeit in der höherwertigen Tätigkeit, die, wie Asperatus richtig gesagt hat, aktuell je nach Credits zwischen 2,5 und 3,5 Jahren liegt. Dazu kommen noch 6 Monate Erprobungszeit gemäß §34 BLV.  Erst nach dieser Zeit kommt man tatsächlich statusrechtlich in den hD (Ernennung auf A13). Bis dahin hat man halt (in unserer Behörde) die hD-Tätigkeit aber eine gD-Besoldung, das sind gerne mal viele tausend € Sold, die man für die geleistete hD-Tätigkeit eigentlich verdienen würde aber nicht bekommt über die gesamte Zeit ;)

Also kurz die Reihenfolge, die ich kenne: erst Master abschließen, dann auf hD-Stelle bewerben, dann die Erfahrungszeiten im Hauptberuf sammeln, dann irgendwann hD werden.
Außer man hat einen der Ausnahmefälle, dass irgendeine andere Tätigkeit im Lebenslauf auf die min. 2,5 Jahre angerechnet werden können.


Organisator

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Antw:Bewerbung auf hD-Stelle während des Masterstudiums
« Antwort #4 am: 27.02.2023 09:13 »
Hallo,

ich habe vor einigen Jahren als Bundesbeamter den Aufstieg per externem Masterstudium vom gD in den hD gemacht.
Normalerweise ist der Masterabschluss bei einer hD-Stelle ohnehin Teil der zwingenden Voraussetzungen, also ohne abgeschlossenes Masterstudium wäre man in diesem Fall gar nicht bewerberfähig. Was würde denn passieren, wenn man das Studium nicht erfolgreich beenden kann, aber schon auf der Stelle sitzt?

Wenn man bei der Bewerbung Erfolg hat, und das ist als gD nicht unbedingt vorausgesetzt, da andere Beamten mit höherem Statusamt bevorteilt werden, bekommt man (wie in meinem Fall) die Stelle übertragen und beginnt somit mit der Sammlung der Zeit in der höherwertigen Tätigkeit, die, wie Asperatus richtig gesagt hat, aktuell je nach Credits zwischen 2,5 und 3,5 Jahren liegt. Dazu kommen noch 6 Monate Erprobungszeit gemäß §34 BLV.  Erst nach dieser Zeit kommt man tatsächlich statusrechtlich in den hD (Ernennung auf A13). Bis dahin hat man halt (in unserer Behörde) die hD-Tätigkeit aber eine gD-Besoldung, das sind gerne mal viele tausend € Sold, die man für die geleistete hD-Tätigkeit eigentlich verdienen würde aber nicht bekommt über die gesamte Zeit ;)

Also kurz die Reihenfolge, die ich kenne: erst Master abschließen, dann auf hD-Stelle bewerben, dann die Erfahrungszeiten im Hauptberuf sammeln, dann irgendwann hD werden.
Außer man hat einen der Ausnahmefälle, dass irgendeine andere Tätigkeit im Lebenslauf auf die min. 2,5 Jahre angerechnet werden können.

Nach meiner Erfahrung ist der hier beschriebene Weg der übliche, auch wenn der von Asperatus vorgestellte Weg interessant ist und dem willigen Dienstherrn Möglichkeiten eröffnet.

Zur Frage
Was würde denn passieren, wenn man das Studium nicht erfolgreich beenden kann, aber schon auf der Stelle sitzt?

Wäre denkbar, dass die höherwertige Aufgabe nur befristet übertragen wird (für die Dauer der laufbahnrechtlich erforderlichen praktischen Tätigkeit) und dann mit Erlangen der Bildungsvoraussetzung ggf. im Rahmen eines neuen Auswahlverfahrens dann die dauerhafte Übertragung erfolgt.

Das in der zitierten AVwV genannte Beispiel bezieht sich jedoch auf Tarifbeschäftigte, daher frage ich mich, ob mein gewähltes Konstrukt auch auf bereits Verbeamtete passt.

Ghjkl

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Antw:Bewerbung auf hD-Stelle während des Masterstudiums
« Antwort #5 am: 28.03.2023 18:22 »
Hallo zusammen,

ich hab ausführlich hier im Forum recherchiert, aber leider noch keine Informationen gefunden.

Ich hätte da Mal eine Frage. Ist es möglich, wenn man sich noch im Masterstudium befindet, auf eine hD-Stelle sich zu bewerben?

Der § 21 BLV verlangt ja, dass man 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (hD) aufweisen muss + abgeschlossenes Masterstudium.

Von der Reihenfolge, was als erster vorliegen muss, steht meiner Ansicht nach nichts drin.

So wäre es doch möglich, dass man während seines Masterstudiums auch die hauptberufliche Tätigkeit im hD "ableistet", oder?

Gruß
Danke



Genau genommen sind das zwei Fragen, die auch getrennt voneinander zu beantworten sind:

Frage 1: Ist es möglich, wenn man sich noch im Masterstudium befindet, auf eine hD-Stelle sich zu bewerben?

Antwort: nein.

Steht ja auch im § 21 BLV

(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:
1.
eine inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprechende Ausbildung oder
2.
eine hauptberufliche Tätigkeit in der geforderten Dauer und einen der folgenden Ausbildungsabschlüsse:
a)
einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor und einen an einer Hochschule erworbenen Master,

Heißt: erfolgreich bewerben kann man sich erst nach Abschluss des Masterstudiums.


Frage 2: So wäre es doch möglich, dass man während seines Masterstudiums auch die hauptberufliche Tätigkeit im hD "ableistet", oder?

Antwort: nein, weil eine Tätigkeit, die während eines Studiums geleistet wird, nicht als hauptberuflich gilt. Entspreche Gerichtsurteile dazu kannst du googeln.



Viel Erfolg!