Man wird diese Kollegin wohl kaum ausschließen können. Aber Du kannst vorab im "Wahlkampf" natürlich auf Umstände hinweisen, dass die Konkurrentin negativ erscheinen lassen. Dann entscheiden die Wahlberechtigten.
Wählen diese dann erneut Frau X und Frau X lässt die Beschäftigten danach erneut "im Stich", tja... gilt das Gleiche, wie in der Politik: "Wie bestellt, so geliefert."