Autor Thema: Ab wann sind neue Streiks im öffentlichen Dienst möglich?  (Read 1820 times)

Urlauber2023

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo, kann vielleicht jemand eine Einschätzung dazu abgeben, wann frühestens die nächsten (Warn?)Streiks im öffentlichen Dienst stattfinden könnten, sofern es keine Einigung im anstehenden Schlichtungsverfahren gibt?

In den Medien habe ich was von Mitte April gelesen. Kann man da ein genaueres Datum sagen?

Sozialarbeiter

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 624
Morgen, Freitag. Ab Sonntag ist dann wohl Friedenspflicht.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

BeamtenMikado

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Hallo, kann vielleicht jemand eine Einschätzung dazu abgeben, wann frühestens die nächsten (Warn?)Streiks im öffentlichen Dienst stattfinden könnten, sofern es keine Einigung im anstehenden Schlichtungsverfahren gibt?

In den Medien habe ich was von Mitte April gelesen. Kann man da ein genaueres Datum sagen?

Die nächsten Warnstreiks könnten frühestens ab genau jetzt stattfinden. Die Frage ist mehr als sinnlos, da die Friedenspflicht erst ab Sonntag greift.

Urlauber2023

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Okay, sorry, ich meinte: Von wann ab Sonntag gesehen könnten die nächsten Streiks stattfinden?
Also wann endet die Friedenspflicht?

egotrip

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Okay, sorry, ich meinte: Von wann ab Sonntag gesehen könnten die nächsten Streiks stattfinden?
Also wann endet die Friedenspflicht?

Nach dem Scheitern eines Schlichtungsversuchs.


Urlauber2023

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Und wann genau gilt ein Schlichtungsversuch als gescheitert? Muss dazu erst noch ein Verhandlungstermin anberaumt werden?


Urlauber2023

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Lieben Dank für den Link! Verstehe ich es richtig, dass es, nachdem - wenn es denn so kommen sollte - die Empfehlung der Schlichter abgelehnt wird, eine Urabstimmung durchgeführt wird und davor gar keine Warnstreiks geplant sind?

Britta2

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
(Nicht-)lustig wird es dann, wenn sich die Streiks bis in den Sommer hinziehen und die Auseinandersetzungen so lange andauern würden, bis tatsächlich erst frühestens im September/Oktober eine Lohnerhöhung beschlossen und ihr zugestimmt wird. Das wäre dann doch ein Sieg der AG weil deren Forderung der 2.Tarifrunde trotzig doch erfolgreich umgesetzt.

egotrip

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Lieben Dank für den Link! Verstehe ich es richtig, dass es, nachdem - wenn es denn so kommen sollte - die Empfehlung der Schlichter abgelehnt wird, eine Urabstimmung durchgeführt wird und davor gar keine Warnstreiks geplant sind?

Nicht nur "nicht geplant" sondern sogar "gar nicht erlaubt" sind wäre hier die passende Antwort.



Urlauber2023

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Warum ist zwischen Ablehnung der Empfehlung der Schlichter und Durchführung der Urabstimmung kein Warnstreik erlaubt? Ich hatte es so verstanden, dass nur während des Schlichtungsprozesses nicht gestreikt werden darf.