Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BE] Verbeamtung Lehrer - In welche Erfahrungsstufe könnte ich kommen?
Max:
Turnhose, was ist denn bei dir falsch gewickelt?
GregorS:
--- Zitat von: Matze1986 am 14.03.2023 07:26 ---
--- Zitat von: Casa am 13.03.2023 19:35 ---1 Jahr - >Stufe 2
2 Jahre -> Stufe 3
3 Jahre -> Stufe 4
4 Jahre -> Stufe 5
5 Jahre -> Stufe 6
--- End quote ---
Die Stufenlaufzeiten sind in den Ländern unterschiedlich gestaffelt.
Wäre gut zu wissen, um welches Land es hier geht.
--- End quote ---
Berlin
GregorS:
--- Zitat von: Turnhose am 14.03.2023 08:46 ---
--- Zitat von: GregorS am 13.03.2023 17:44 ---Mir stellt sich die Frage, in welche Erfahrungsstufe man mich einstufen würde, wenn ich mich verbeamten lasse. Ich bin Quereinsteiger, mittlerweile fertig mit dem Referendariat und mir wurden bei meiner Einstellung 9 Jahre und 109 Tage förderliche Zeiten anerkannt. Werden mir diese Zeiten auch als Beamter anerkannt? Und wie verhält es sich mit folgenden Zeiten?
1 Jahr an der Schule gearbeitet, dann 2 Jahre an der Schule mit berufsbegleitenden Studien, 1,5 Jahre berufsbegleitendes Referendariat und jetzt etwas 1,5 Jahre fertige Lehrkraft nach dem Referendariat.
Als Tarifbeschäftigter bin ich in der E13 Stufe 5 und komme dieses Jahr wahrscheinlich noch in die Stufe 6. Ich probiere mir gerade die Verbeamtung schön zu reden, aber bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt.
--- End quote ---
Eine FERTIGE Lehrkraft bist du - wenn du ein abgeschlossenen Lehramtsstudium hast. Incl. 1.+2. Staatsexamen.
--- End quote ---
Das bin ich ja mittlerweile. Ich wünschte natürlich auch, dass es mehr von deiner Sorte geben würde, dann hätten wir diesen Lehrermangel nicht. Liebe Grüße
speckrippchen:
Wahrscheinlich wird dir für die Erfahrungsstufe bei der Verbeamtung in A13 nur die Zeit nach dem Referendariat anerkannt, weil du erst ab diesem Zeitpunkt die formalen Voraussetzungen mitbringst.
Ansonsten einfach bei der Personalstelle nachfragen.
EiTee:
--- Zitat von: speckrippchen am 20.04.2023 14:17 ---Wahrscheinlich wird dir für die Erfahrungsstufe bei der Verbeamtung in A13 nur die Zeit nach dem Referendariat anerkannt, weil du erst ab diesem Zeitpunkt die formalen Voraussetzungen mitbringst.
Ansonsten einfach bei der Personalstelle nachfragen.
--- End quote ---
Das kommt drauf an wie in Berlin verbeamtet wird.
In NRW wirst Du bspw. als "Lehrer" im gD in A13 verbeamtet oder als "Studienrätin" in A13h. Das hängt u.a. von der Schulform ab. Hier sollte erst einmal geklärt werden, wie genau das abläuft.
Wie bereits beschrieben ist die Zeit nach dem Ref unkritisch, die Zeit davor jedoch schon. Ob für A13h etwas anerkannt wird oder auch nur zum Teil ist unwahrscheinlicher, als dass dir im gD möglicherweise mehr oder alles anerkannt wird. Der Rat dies bei der Personalstelle zu erfragen, sollte ernst und wahrgenommen werden. Dort sollte auch klar sein, in welcher Laufbahn die Verbeamtung erfolgt. Unwissende erteilen oftmals ungünstige Aussage wo man am Ende blöd aus der Wäsche schaut.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version