Autor Thema: [BE] Verbeamtung Lehrer - In welche Erfahrungsstufe könnte ich kommen?  (Read 2552 times)

GregorS

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Mir stellt sich die Frage, in welche Erfahrungsstufe man mich einstufen würde, wenn ich mich verbeamten lasse. Ich bin Quereinsteiger, mittlerweile fertig mit dem Referendariat und mir wurden bei meiner Einstellung 9 Jahre und 109 Tage förderliche Zeiten anerkannt. Werden mir diese Zeiten auch als Beamter anerkannt? Und wie verhält es sich mit folgenden Zeiten?
1 Jahr an der Schule gearbeitet, dann 2 Jahre an der Schule mit berufsbegleitenden Studien, 1,5 Jahre berufsbegleitendes Referendariat und jetzt etwas 1,5 Jahre fertige Lehrkraft nach dem Referendariat.
Als Tarifbeschäftigter bin ich in der E13 Stufe 5 und komme dieses Jahr wahrscheinlich noch in die Stufe 6. Ich probiere mir gerade die Verbeamtung schön zu reden, aber bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt.

Casa

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1 Jahr - >Stufe 2
2 Jahre -> Stufe 3
3 Jahre -> Stufe 4
4 Jahre -> Stufe 5
5 Jahre -> Stufe 6

Nach 10 Jahren kommt man in Stufe 5....


Seit wann hat der Lehrer die E13? War er die ganzen Jahre vollwertiger Lehrer?
Zumindest die Zeit nach dem Ref dürfte unstreitig anzuerkennen sein. Die Anrechnungszeit im öD ist in manchen Bundesländern auf 5 Jahre beschränkt.

E13-4 dürfte in etwa der ersten Erfahrungsstufe A13 entsprechen, wobei die PKV schon abgezogen ist.


Über eine konkrete Anerkennung informiert die personalsachbearbeitende Stelle.
Die Verbeamtung dürfte sich aber finanziell deutlich lohnen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Matze1986

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1 Jahr - >Stufe 2
2 Jahre -> Stufe 3
3 Jahre -> Stufe 4
4 Jahre -> Stufe 5
5 Jahre -> Stufe 6

Die Stufenlaufzeiten sind in den Ländern unterschiedlich gestaffelt.
Wäre gut zu wissen, um welches Land es hier geht.

Turnhose

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Mach doch ,,einfach mal" ein Lehramtsstudium incl. Referendarzeit  - so wie alle grundständig ausgebildeten Lehrer auch und ,,kümmere" dich dann um die Vorzüge einer Verbeamtung in diesem Beruf.

Quereinsteiger (ich hasse diesen Begriff sowie diese Gruppe mittlerweile...) die noch eine Verbeamtung wollen...dreister geht´s kaum noch...irgendwann ist jeder ,,Lehrer" hier in dem Land...schlimm...

Turnhose

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Mir stellt sich die Frage, in welche Erfahrungsstufe man mich einstufen würde, wenn ich mich verbeamten lasse. Ich bin Quereinsteiger, mittlerweile fertig mit dem Referendariat und mir wurden bei meiner Einstellung 9 Jahre und 109 Tage förderliche Zeiten anerkannt. Werden mir diese Zeiten auch als Beamter anerkannt? Und wie verhält es sich mit folgenden Zeiten?
1 Jahr an der Schule gearbeitet, dann 2 Jahre an der Schule mit berufsbegleitenden Studien, 1,5 Jahre berufsbegleitendes Referendariat und jetzt etwas 1,5 Jahre fertige Lehrkraft nach dem Referendariat.
Als Tarifbeschäftigter bin ich in der E13 Stufe 5 und komme dieses Jahr wahrscheinlich noch in die Stufe 6. Ich probiere mir gerade die Verbeamtung schön zu reden, aber bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt.

Eine FERTIGE Lehrkraft bist du - wenn du ein abgeschlossenen Lehramtsstudium hast. Incl. 1.+2. Staatsexamen.

Max

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Turnhose, was ist denn bei dir falsch gewickelt?

GregorS

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1 Jahr - >Stufe 2
2 Jahre -> Stufe 3
3 Jahre -> Stufe 4
4 Jahre -> Stufe 5
5 Jahre -> Stufe 6

Die Stufenlaufzeiten sind in den Ländern unterschiedlich gestaffelt.
Wäre gut zu wissen, um welches Land es hier geht.

Berlin

GregorS

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Mir stellt sich die Frage, in welche Erfahrungsstufe man mich einstufen würde, wenn ich mich verbeamten lasse. Ich bin Quereinsteiger, mittlerweile fertig mit dem Referendariat und mir wurden bei meiner Einstellung 9 Jahre und 109 Tage förderliche Zeiten anerkannt. Werden mir diese Zeiten auch als Beamter anerkannt? Und wie verhält es sich mit folgenden Zeiten?
1 Jahr an der Schule gearbeitet, dann 2 Jahre an der Schule mit berufsbegleitenden Studien, 1,5 Jahre berufsbegleitendes Referendariat und jetzt etwas 1,5 Jahre fertige Lehrkraft nach dem Referendariat.
Als Tarifbeschäftigter bin ich in der E13 Stufe 5 und komme dieses Jahr wahrscheinlich noch in die Stufe 6. Ich probiere mir gerade die Verbeamtung schön zu reden, aber bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt.



Eine FERTIGE Lehrkraft bist du - wenn du ein abgeschlossenen Lehramtsstudium hast. Incl. 1.+2. Staatsexamen.

Das bin ich ja mittlerweile. Ich wünschte natürlich auch, dass es mehr von deiner Sorte geben würde, dann hätten wir diesen Lehrermangel nicht. Liebe Grüße

speckrippchen

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Wahrscheinlich wird dir für die Erfahrungsstufe bei der Verbeamtung in A13 nur die Zeit nach dem Referendariat anerkannt, weil du erst ab diesem Zeitpunkt die formalen Voraussetzungen mitbringst.
Ansonsten einfach bei der Personalstelle nachfragen.

EiTee

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Wahrscheinlich wird dir für die Erfahrungsstufe bei der Verbeamtung in A13 nur die Zeit nach dem Referendariat anerkannt, weil du erst ab diesem Zeitpunkt die formalen Voraussetzungen mitbringst.
Ansonsten einfach bei der Personalstelle nachfragen.

Das kommt drauf an wie in Berlin verbeamtet wird.

In NRW wirst Du bspw. als "Lehrer" im gD in A13 verbeamtet oder als "Studienrätin" in A13h. Das hängt u.a. von der Schulform ab. Hier sollte erst einmal geklärt werden, wie genau das abläuft.

Wie bereits beschrieben ist die Zeit nach dem Ref unkritisch, die Zeit davor jedoch schon. Ob für A13h etwas anerkannt wird oder auch nur zum Teil ist unwahrscheinlicher, als dass dir im gD möglicherweise mehr oder alles anerkannt wird. Der Rat dies bei der Personalstelle zu erfragen, sollte ernst und wahrgenommen werden. Dort sollte auch klar sein, in welcher Laufbahn die Verbeamtung erfolgt. Unwissende erteilen oftmals ungünstige Aussage wo man am Ende blöd aus der Wäsche schaut.

Talion

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Auf Grund des Lehrermangels wurde in Berlin jeder Quereinsteiger eingestellt, der halbwegs Lesen und Schreiben konnte  ;D Und alle bekamen TVL E13 Stufe 4 oder 5.

Wahrscheinlich wird Dir sehr viel anerkannt werden, damit Du ja keine Nachteile erhälst. Vielleicht kannst Du Dir auch selbst ausrechnen, was Angestelltenrente + VBL vs. Beamtenpension bedeutet ?

speckrippchen

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Auf Grund des Lehrermangels wurde in Berlin jeder Quereinsteiger eingestellt, der halbwegs Lesen und Schreiben konnte  ;D Und alle bekamen TVL E13 Stufe 4 oder 5.

Wahrscheinlich wird Dir sehr viel anerkannt werden, damit Du ja keine Nachteile erhälst. Vielleicht kannst Du Dir auch selbst ausrechnen, was Angestelltenrente + VBL vs. Beamtenpension bedeutet ?

Nicht ganz.
Die E13 gab/gibt es nur, wenn die Voraussetzungen (z.B. LA Studium) erfüllt sind.
Seiten/Quereinsteiger bzw Lehrkräfte die noch die berufsbegeltenden Studien absolvieren, werden idR E10-E12, je nach individuellen Voraussetzungen, eingruppiert.
Die Differenzzahlung zur Erfahrungsstufe 5 gab es nur für die E13er, die eine volle Lehrbefähigung haben.
Mit der Wiedereinführung der Verbeamtung gibt es für alle Neuen keine Pauschale Zulage zur Erfahrungsstufe 5 mehr.
« Last Edit: 25.04.2023 12:01 von speckrippchen »