Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Nebenjob als Beamter
Mb1111:
Da gibt's wohl lt. LBG für Baden-Württemberg diese 1.200 Euro Verdienstgrenze pro Jahr. Aber man darf 8 Stunden pro Woche arbeiten. Irgendwie passt das doch nicht..?
Organisator:
--- Zitat von: Mb1111 am 14.03.2023 08:18 ---Da gibt's wohl lt. LBG für Baden-Württemberg diese 1.200 Euro Verdienstgrenze pro Jahr. Aber man darf 8 Stunden pro Woche arbeiten. Irgendwie passt das doch nicht..?
--- End quote ---
Dann würde ich mal genau in dieses Gesetz schauen, wie diese "Grenze" von 1.200,-- € pro Jahr gemeint ist.
Sleyana:
--- Zitat von: Organisator am 14.03.2023 08:22 ---
--- Zitat von: Mb1111 am 14.03.2023 08:18 ---Da gibt's wohl lt. LBG für Baden-Württemberg diese 1.200 Euro Verdienstgrenze pro Jahr. Aber man darf 8 Stunden pro Woche arbeiten. Irgendwie passt das doch nicht..?
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Dann würde ich mal genau in dieses Gesetz schauen, wie diese "Grenze" von 1.200,-- € pro Jahr gemeint ist.
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Meines Wissens nach gilt unter 1200 die Genehmigung als automatisch erteilt. Darüber wird entschieden.
KleeneBeamtin12:
So wie bisher beschrieben ☺️
Erst ab 1200€ wird es „geprüft“.
Du darfst die 8,12 Stunden in BW nicht überschreiten.
bekean:
Als Beamter besteht grundsätzlich ein Genehmigungsvorbehalt für Nebentätigkeiten. Das bedeutet, dass Beamte für die Aufnahme einer Nebentätigkeit zunächst eine Genehmigung ihres Dienstherrn benötigen. Diese Genehmigung wird erteilt, wenn die Nebentätigkeit mit dem Dienstverhältnis vereinbar ist und keine Interessenkollisionen entstehen.wordle
Im Allgemeinen ist es Beamten erlaubt, eine Nebentätigkeit auszuüben, solange diese nicht im Widerspruch zu den dienstlichen Interessen steht. Eine bezahlte Nebentätigkeit kann daher in vielen Fällen genehmigt werden, solange sie nicht die Pflichten des Beamten beeinträchtigt oder den öffentlichen Dienst in Misskredit bringt.
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