Autor Thema: Workation im ÖD (Arbeiten im Ausland)  (Read 1936 times)

Aleksandra

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Workation im ÖD (Arbeiten im Ausland)
« am: 13.03.2023 23:06 »
Hallo Forum,

gibt es im öffentlichen Dienst auch schon Leute, die per Workation im (Nicht EU) Ausland arbeiten? Also quasi sowas wie mobiles Arbeiten, nur eben im Ausland.

Ich halte das für ein extrem spannendes Konzept. Aber bietet der ÖD dafür die nötigen flexiblen Voraussetzungen? Vielleicht hat ja der ein oder andere hierzu Infos, wie es diesbezüglich im ÖD aussieht.

RadWirdKommen

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Antw:Workation im ÖD (Arbeiten im Ausland)
« Antwort #1 am: 14.03.2023 07:54 »
Bei uns nicht. Aber selber in der Privatwirtschaft ist dies begrenzt. Dort kenne ich es entweder nur für EU Länder oder Länder wo die Firma selber auch eine weitere Niederlassung hat. Versicherung, Haftung, Steuerrecht etc machen es Homeoffice im Ausland nicht leicht und für viele Firmen einfach zu kompliziert.

SusiE

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Antw:Workation im ÖD (Arbeiten im Ausland)
« Antwort #2 am: 14.03.2023 08:13 »
Wir hatten bei der BA mal eine Kollegin, ist halt schwierig, die Stelle muß es hergeben und die technische Voraussetzungen müssen da sein.

SiegVibe

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Antw:Workation im ÖD (Arbeiten im Ausland)
« Antwort #3 am: 14.03.2023 08:25 »
Bei uns gibt es das. Nennt sich halt Arbeiten im Urlaub :D
Aber mal im Ernst: Ich kenne sonst im öD kein Beispiel. Die Raisin Bank bietet Ihren Mitarbeitern solch ein Modell in einer eigens dafür gemieteten Villa auf Kos (GR) an. Aber ich sehe das auch generell kritisch und nur durch große Arbeitgeber abbildbar, da für diesen Fall das ausländische Arbeitsrecht des Landes gilt, in dem sich der Mitarbeiter aufhält. Als Beispiel: Selbst im EU-Ausland ist eine sog. A1-Bescheinigung erforderlich, damit der Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum nicht plötzlich aufgrund seiner Tätigkeit im Ausland eben dort sozialversicherungspflichtig wird und Beiträge zahlen muss.