Hi, danke für die Antworten. Dieses Urteil ist mir bekannt und derzeit gehe ich auch davon aus, dass diese Höhergruppierung wohl kommen wird. Aber unabhängig von der Entgeltgruppe war es wohl vor einigen Jahren so, dass man neben dem tariflichen Lohn auch noch eine Zulage bekam, wenn man in einer Geschäftsstelle mit einem Anteil von mind. 70 % Arbeitskraftanteil arbeitet. Kolleginnen, die 2018 anfingen, haben diese bekommen. Ich bin im Jahr 2020 angefangen und bekomme diese nicht, daher meine Frage, ob es hier eine Grundlage gibt.