Autor Thema: Tankgutscheine  (Read 2470 times)

PepGuardiola

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Tankgutscheine
« am: 14.03.2023 11:41 »
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit steuerfreien Tankgutscheinen für Mitarbeiter?

infraMax

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #1 am: 14.03.2023 11:43 »
Ja.

SimsiBumbu

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #2 am: 14.03.2023 11:56 »
Nein.

bgler

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #3 am: 14.03.2023 12:01 »
Vielleicht.

PepGuardiola

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #4 am: 14.03.2023 12:02 »
Könnte ich nähere Informationen haben infraMax

brian

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #5 am: 14.03.2023 12:21 »
Nicht persönlich, aber im Umfeld. Da gibts zum Gehalt einen Tankgutschein zusätzlich. Taucht in der VB nicht auf. Ist aber nicht öD.
« Last Edit: 14.03.2023 12:28 von brian »

FearOfTheDuck

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #6 am: 14.03.2023 12:21 »
Was willst du denn dabei wissen?

Und geht es dir speziell um Tankgutscheine oder kannst du auch was mit Erfahrungen zu anderen Gutscheinen anfangen?

infraMax

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #7 am: 14.03.2023 12:31 »
Könnte ich nähere Informationen haben infraMax

Da musst du jemanden finden, der Erfahrung hat.
Ich habe lediglich deine eigentliche Frage korrekt und abschließend beantwortet.

Archivsekretärin

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #8 am: 14.03.2023 14:07 »
Pep, du dachtest wohl, du bekommst hier eine "gescheite" Antwort  :o. Viele fühlen sich hier intelligenter als sie eigentlich sind oder haben zu Hause nix zu melden. Das zeigt sich in den dummen Antworten die man hier teilweise bekommt...

Organisator

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #9 am: 14.03.2023 14:10 »
Pep, du dachtest wohl, du bekommst hier eine "gescheite" Antwort  :o. Viele fühlen sich hier intelligenter als sie eigentlich sind oder haben zu Hause nix zu melden. Das zeigt sich in den dummen Antworten die man hier teilweise bekommt...

Wenn man sich nicht die Mühe macht, eine "gescheite" Frage zu stellen und deren Interpretation dem Forum überlässt, muss man mit den Ergebnissen leben. Oder auch - "Erfahrung ist, wenn man nicht das erhält, was man gerne hätte".

infraMax

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #10 am: 14.03.2023 14:11 »
Pep, du dachtest wohl, du bekommst hier eine "gescheite" Antwort  :o. Viele fühlen sich hier intelligenter als sie eigentlich sind oder haben zu Hause nix zu melden. Das zeigt sich in den dummen Antworten die man hier teilweise bekommt...

Wenn man sich nicht die Mühe macht, eine "gescheite" Frage zu stellen und deren Interpretation dem Forum überlässt, muss man mit den Ergebnissen leben. Oder auch - "Erfahrung ist, wenn man nicht das erhält, was man gerne hätte".

Die Frage des TE erlaubt keinen Interpretationsspielraum. Es wurde gefragt, ob jemand Erfahrung mit Tankgutscheinen hat. Dies lässt sich mit "Ja" abschließend beantworten. Jede andere Antwort ist falsch und/oder beantwortet nicht die Frage.

Rentenonkel

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #11 am: 14.03.2023 14:18 »
Am 1. Januar 2022 wurde die steuer- und beitragsrechtliche Freigrenze für Sachbezüge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, von 44 Euro auf 50 Euro monatlich angehoben. Diese Regelung erfreut sich bereits seit längerem hoher Beliebtheit und wird mittels Ausgabe von Einkaufs- beziehungsweise Tankgutscheinen oder auch von Gutscheinkarten rege genutzt.

Für die Steuerprivilegierung von Zahlungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer ist vielfach Voraussetzung, dass diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt“ geleistet werden.

In den letzten Jahren traten vermehrt sogenannte „Lohnoptimierer“ in Erscheinung. Sie berieten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezielt dahingehend, steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugunsten steuerlich privilegierter und beitragsfreier Entgeltbausteine zu vermindern. Es sollte als Ergebnis „mehr Netto vom Brutto“ bei verringerten Lohnnebenkosten erreicht werden. Hierzu wurden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neue Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen, die die monatliche Vergütung für die Zukunft entsprechend "optimierten“.

Diese Verfahrensweise führt zu erheblichen Einnahmeausfällen im Bereich der Sozialversicherung. Bei Wegfall oder Änderung eines Entgeltbausteines (zum Beispiel Wegfall steuerfreier Kindergartenzuschuss wegen Einschulung des Kindes) wurde eine neue Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Entweder mit einem anderen steuer- und beitragsrechtlich privilegierten Baustein oder - falls nicht anders möglich - durch Erhöhung des steuer- und beitragspflichtigen Bruttoentgeltes.

Die Frage, inwiefern in diesen Fällen die vereinbarten Entgeltbausteine zusätzlich zum an sich geschuldeten Entgelt gezahlt werden, ist zwischen „Lohnoptimierern“ und Finanzbehörden sowie Sozialversicherungsträger strittig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Entscheidungen vom 1. August 2019 (VI R 32/18; VI R 21/17; VI R 40/17) seine vorherige, restriktivere Rechtsprechung aufgegeben. Demnach sei das Zusätzlichkeitserfordernis erfüllt, wenn der verwendungsfreie Arbeitslohn zugunsten verwendungs- oder zweckgebundener Leistungen des Arbeitgebers arbeitsrechtlich wirksam herabgesetzt wird (Lohnformwechsel). Entgeltoptimierungsmodelle wären somit grundsätzlich statthaft. Das Bundesfinanzministerium hat aber diese Urteile mit einem Nichtanwendungserlass belegt.

Der Gesetzgeber hat nun auf die oben genannte Rechtsprechung des BFH reagiert. Das Zusätzlichkeitserfordernis im Steuerrecht wird für den Zeitraum ab 1. Januar 2020 in § 8 Absatz 4 EStG gesetzlich definiert. Demnach werden Leistungen für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich gewährt, wenn
> die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
> der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
> die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung
des Arbeitslohns gewährt und
> bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Mit der neuen Regelung soll für das gesamte Einkommensteuergesetz klargestellt werden, dass nur echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers steuerbegünstigt sind.

© Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.

PepGuardiola

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #12 am: 14.03.2023 16:03 »
Pep, du dachtest wohl, du bekommst hier eine "gescheite" Antwort  :o. Viele fühlen sich hier intelligenter als sie eigentlich sind oder haben zu Hause nix zu melden. Das zeigt sich in den dummen Antworten die man hier teilweise bekommt...

Da gebe ich dir vollkommen recht. Nur Dampfplauderer und Wichtigmacher

Organisator

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #13 am: 14.03.2023 16:25 »
Da erhält man nicht die Information, die man gerne hätte und schon wirds persönlich. Teilnehmer "fühlen sich intelligenter als sie sind, haben zu Hause nichts zu melden", geben dumme Antworten und sind Dampfplauderer und Wichtigmacher.

Schade, wenns so schnell unsachlich wird.

Archivsekretärin

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Antw:Tankgutscheine
« Antwort #14 am: 14.03.2023 16:59 »
Da erhält man nicht die Information, die man gerne hätte und schon wirds persönlich. Teilnehmer "fühlen sich intelligenter als sie sind, haben zu Hause nichts zu melden", geben dumme Antworten und sind Dampfplauderer und Wichtigmacher.

Schade, wenns so schnell unsachlich wird.

Nein, es ist einfach anstrengend, ständig von gewissen Leuten eben nicht hilfreiche Antworten zu bekommen. Wenn etwas an der Frage nicht stimmt, kann man das auch freundlich anmerken oder man hält einfach den Mund und scrollt weiter. So schwer ist das nicht. Falls aber doch, muss man eben auch mal mit dummen Kommentaren rechnen.