Autor Thema: [BY] Zwischenprüfung Finanzamt Wiederholung Steuer Finanzwirt  (Read 2860 times)

Sleyana

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 186
Hallo,

Was hat dieser Mensch davon, wenn ihn keiner haben will. Vielleicht war er/sie zu oft krank, zu vorlaut, hatte eine zu große Nase, ..... Wir wissen es nicht, was da los war und kennen nur die eine Seite. Wenn diese Person jung ist, hat sie noch andere Chancen. Der Fachkräftemangel ist groß. Vielleicht ist es insgesamt seelisch gesünder, diese Erlebnisse unter Erfahrungen mit möglicherweise niederträchtigen Figuren abzuhaken und nach vorn zu schauen.

Wenn das Studium fortgesetzt werden soll,  dann würde ich es ohnehin an einem anderen Finanzamt tun, da  ist doch verbrannte Erde.

Weiß nicht wie die Kaffeemaschinen in Bayern laufen, aber hier bei uns in BaWü sind die Leute super offen und aufgeschlossen habe ich festgestellt. Da fühle ich mich tatsächlich schon schlecht wenn ich diese Hilfe annehme.

Als unbeteiligte Dritte können wir darüber nicht urteilen. Denn die subjektive Einschätzung des Anwärters dort vor Ort könnte total verblendet sein. Als jemand der früher selbst die Schuld immer bei allen Anderen gesehen hat, kann man da locker in so einer Situation sehen das alle anderen Böse sind und man selbst ein Opfer der Intrige. Ich glaube nicht das man Arbeitsverweigerung IN der Prüfung festgestellt hat, sondern im kompletten. Ich glaube eher das hier eine kaputte Fremdwahrnehmung das Problem ist.
« Last Edit: 06.04.2023 16:18 von Sleyana »

sapere aude

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 299
Bist du sicher, dass die "alte" StBAPO für die betreffende Person noch gilt? Die wurde im Herbst 2022 durch eine Neufassung abgelöst. Unabhängig davon haben sich die §§ geändert, inhaltlich ist es aber wohl beim Alten geblieben:

Da in der StBAPO unter anderem auch steht, dass die Prüfung vollständig zu wiederholen ist (§47 I alt, $67 I neu), gehe ich davon aus, dass auch in der Wiederholung der Prüfung die ursprünglichen Maßstäbe gelten und die nicht bestandenen vorherigen Prüfungsergebnisse nicht mit einbezogen werden.

Das heißt in der Folge:
- mindestens drei Klausuren mit 5 Punkten oder mehr,
- durchschnittlich über alle 5 schriftlichen Prüfungen 5 Punkte oder mehr,
- Endnotenpunktzahl mindestens 200.

Wie du schon richtig geschrieben hast. Es gab ein wenig Veränderungen jedoch ist hier maßgebend der § 65 StBAPO. Die Endpunktzahl 200 muss erreicht werden und 3 Klausur bestanden haben, dann ist die Person durch.

Nein, die Berechnung ist in §65 (2); §65 (3) StBAPO geregelt: Demnach muss die Person in der Zwischenprüfung jeweils in den 5 Prüfungsfächer mindestens 7 Punkte erzielen = 5 Fächer x 7 Pkt = 35 Pkt - - - 35 Pkt : 5 Fächeranzahl = 5 Pkt - - - 5 Pkt x 30 Faktor (§ 65 (2) Nr. 1) = 210 Punkte.

(mindestens 6,7 Punkte pro Klausur)

Wo kommen die 7 Punkte her?
Ich lese und kenne nur 5 Punkte!

Die 5 Punkte sind nicht ausreichend, weil die Person in den Vorprüfungen (7 Klausuren) überall 0 Punkte hatte.
 
§ 65 (3) Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn 1. mindestens drei Prüfungsarbeiten mit jeweils der Notenpunktzahl von mindestens 5 bewertet worden sind, 2. in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittsnotenpunktzahl von mindestens 5 erreicht worden ist und 3. die Endnotenpunktzahl mindestens 200 beträgt.

die 200 Punkte müssen vorliegen, die kann die Person nur mit 7 Punkten erreichen, weil die Vorprüfungen alle unterpunktet wurden.

Beispiel:
Die Person startet mit 0 Punkten in den Vorjahrsprüfungen - schreibt überall in den 5 Prüfungsfächern 5 Punkte

5 Pkt x 5 Fächer = 25 Pkt - - - 25 Pkt / 5 Fächer = 5 Pkt - - - 5 Pkt x 30 Faktor (§ 65 (2) Nr. 1) = 150 Punkte

Erforderliche Punkte Zwischenprüfung: 200
In der Zwischenprüfung mit jeweils 5 Pkt überall = 150 Pkt
Es fehlen noch: 50 Punkte zum Bestehen - deshalb genügen 5 Pkt nicht



Hinweis:
Einfache Klausuren zählen x10
Zwischenprüfung zählen x30


Bzgl. der 200 Punkte hast Du natürlich recht. Aber liegen hier wirklich null Punkte vor. Nach meinem Kenntnisstand zählt neben der Klausur auch die mündliche Beteiligung. Wenn die Studienleistungen insgesamt mit null Punkten bewertet wurden, dann habe ich auch wenig Hoffnung. Dafür muss man sich nämlich echt anstrengen.