Autor Thema: [Allg] Bezahlung von Vollzeiturlaub bei Wechsel auf Teilzeit  (Read 4851 times)

Saggse

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Auch ist es fraglich, ob ein AG einer solchen Unterbrechung zustimmen müsste, da du ja Fristen bei der Beantragung einhalten musst.
Wo genau ist das Problem? Man beantragt Teilzeit und befristet diese beispielsweise bis zum 30.6. Im April beantragt man dann erneut Teilzeit ab dem 1.8. und befristet diese bis zum 30.6. des Folgejahres. Kann man vielleicht nicht beliebig oft machen, etwa, wenn eine durch Familie begründete Teilzeit nur zweimal je Kind verlängert werden kann, aber sonst? (Da mir kein Fall bekannt ist, wo das jemand so praktiziert, würde ich aber davon ausgehen, dass es dem Beamten am Ende aus anderen Gründen finanziell nichts bringt...)

MoinMoin

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Wo genau das Problem bei Beamten ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich kann mir vorstellen, dass es Regularien gibt, die festlegen, wann wie oft und in welchen Abständen man TZ beantragen darf.

Bei Angestellten ist dem zu mindestens so:
§8 TzBfG
(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.

Saggse

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Wo genau das Problem bei Beamten ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich kann mir vorstellen, dass es Regularien gibt, die festlegen, wann wie oft und in welchen Abständen man TZ beantragen darf.

Bei Angestellten ist dem zu mindestens so:
§8 TzBfG
(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
...und wieder was gelernt! Vielen Dank! :)