Hallo zusammen,
ich habe vor Beginn meiner Fortbildung eine Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber geschlossen, wonach er die Unterbringung im Einzelzimmer bezahlt und ich nach Rechnungsstellung die Differenz zum Doppelzimmer in Rechnung gestellt bekomme.
Der Lehrgang/die Fortbildung liegt mittlerweile schon über sechs Monate zurück und ich habe noch keine Rechnung erhalten.
Ist in diesem Fall der § 37 TVöD anwendbar?
Vielen Dank im Voraus.