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Urlaubsanspruch nach Elternzeit
RsQ:
--- Zitat von: Marber85 am 16.03.2023 07:40 ---Du warst / bist knapp 5 (!!) Jahre in Elternzeit und beschwerst dich über verbliebenen Resturlaub. Respekt! :o
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Ja, genau das meinte ich. Gar nicht mal vorwurfsvoll - aber den eigentlichen Sinn eines Urlaubs sehe ich hier ehrlich gesagt nicht mehr (s. o.).
tina92:
--- Zitat von: SchrödingersKatze am 15.03.2023 14:57 ---Hier ist 17 Abs. 2 BEEG als Spezialgesetz einschlägig.
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
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Die Frage wurde abschließend beantwortet (mit Rechtsgrundlage). Hier Sinn des Urlaubs = Geld
MoinMoin:
--- Zitat von: flip am 15.03.2023 14:38 ---Der AG muss nachweislich, konkret und individuell auf den Verfall hinweisen.
Ich würde mir den Urlaub auszahlen lassen.
--- End quote ---
Auszahlen geht nur bei Vertragsende und nicht bei drohendem Verfall.
Caro89lin:
Danke für die Rückmeldungen! Ich wollte mich mit meiner Frage auf keinen Fall beschweren, ich arbeite sehr gerne dort. Es ist total schade, dass eine Frage direkt so negativ ausgelegt wird. Mein Interesse lag daran, nachzuvollziehen, ob die Handhabung meines Arbeitgebers richtig ist. Ich denke, dass es durchaus in Ordnung ist, Dinge zu hinterfragen. :) Das Thema kann geschlossen werden, da ich ja eine Rechtsgrundlage erhalten habe.
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