Eine Änderung der Eingruppierung erfolgt automatisch, wenn entsprechende - hier höherwertige - Tätigkeiten übertragen wurden. Da dies nicht rückwirkend möglich ist (mann kann schließlich nicht rückwirkend andere Tätigkeiten wahrnehmen), hat offensichtlich zum 01.12.2021 eine entsprechende Tätigkeitsänderung stattgefunden. Insoweit bist du dann zum 01.12.2021 entsprechend eingruppiert, der AG hat insoweit keinen Ermessensspielraum.
Stimmt. § 12 Abs. 2 S. 1 TVÖD muss hier berücksichtigt werden.
In dem Fall muss die Höhergruppierung mit Beginn der höherwertigen Tätigkeit erfolgen.
Insoweit muss man dann doch mit der Höhergruppierung und dem Beginn der Stufenlaufzeit in 12/2021 leben,
sofern nicht aus irgendwelchen Gründen noch früher hätte höhergruppiert werden müssen und die Stufenlaufzeit noch früher hätte beginnen müssen (bspw. Klage vorm Arbeitsgericht, bei der erst ab 12/2021 eine Höhergruppierung geltend gemacht werden konnte oder weil der Arbeitgeber erst in 12/2021 die Org-Untersuchung durchführte aber die höherwertige Tätigkeit schon länger ausgeübt wurde).
Hintergrund meiner Auffassung dazu ist, dass eine Ausschlussfrist hinsichtlich etwaiger Ansprüche auf Geldzahlung besteht. § 37 TVÖD regelt die Ausschlussfrist von 6 Monaten für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Bspw. wenn ich ab 01.01.201
9 höherwertige Tätigkeiten (EG7) ausführe und beantrage die Höhergruppierung erst Mai 2020, kann ich lediglich innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten mehr Geld verlangen.
Unabhängig vom Zahlanspruch und der Ausschlussfrist für diesen, ist die zeitliche Berücksichtigung der Erfahrungsstufe. Diese unterliegt meines Erachtens nicht der Ausschlussfrist, da sie kein Anspruch ist. Die Erfahrungsstufe ergibt sich aus Tarifvertrag bzw. der Tarifautomatik. Die Erfahrungszeit "läuft" ab Beginn der höherwertigen Tätigkeit, also ab 01.01.2019 (EG7-2) und es müsste in meinem Beispiel ab Januar 2021 die Erfahrungsstufe EG7-3 vorliegen. Auch dann, wenn nur EG6 gezahlt wird. Schließlich wurde die höherwertige Tätigkeit ausgeführt.
Bei der vom Arbeitgeber durchgeführten Hochstufung, in die nun korrekte Entgeltgruppe 7, würde die EG7-3 ab Hochstufung auch nicht neu beginnen, sondern bereits ab Januar 2021 laufen. Insoweit liegt im November 2021 die Entgeltgruppe 7 mit Erfahrungsstufe 3 vor und einer Laufzeit von 11 Monaten.
Das Ganze setzt sich dann fort und zum 01.01.2024 liegt Erfahrungsstufe 4 vor.