Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Read 1283 times)

Steveearl

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Arbeitszeugnis
« am: 23.03.2023 00:52 »
Hallo liebe Community,

ich bin ein bisschen ratlos, weil ich von meiner Ausbildungsstelle (beendet durch einen Aufhebungsvertrag) kein Arbeitszeugnis bekomme. Meine Anleiterin hat mir gesagt, dass Sie es schon am 08. Februar 23 geschrieben hatte und jegliche versuche dort anzurufen oder per E-Mail nachzufragen bringt nichts. Sie schieben es die ganze Zeit auf und langsam fühle ich mich gezwungen die Information von meiner Anleiterin mit reinzunehmen, dass es schon früher fertig geschrieben wurde.

Ich habe es die ganze Zeit per Telefon bzw. mit Mails anzufordern, doch jetzt gestehe ich mir ein es wahrscheinlich doch juristisch zu beantragen. Ich habe sowas vorher noch nie gemacht und hab Angst das zu tun.

Thomber

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Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: 23.03.2023 08:53 »
Sofern Du keine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du vielleicht zunächst noch mal den Weg über die Behördenleitung gehen.  EMail oder Brief an die Leitungsetage mit Nennung des 8. Februars....

sebbo83

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Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: 23.03.2023 09:51 »
Beim Personalrat anfragen, ob sie dir bei deinem Fall weiterhelfen können. Dafür ist er ja da.

Pukki

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Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: 23.03.2023 10:12 »
Ohne zu wissen, wie eure Organisationsstruktur aussieht, würde ich zunächst mal den Weg über die zuständige Personalsachbearbeitung gehen und dort anfragen, wie der Stand der Bearbeitung ist.

Bei uns läuft es so, dass die Personalabteilung im Fall der Fälle einen Beitrag bei den zuständigen Vorgesetzten anfordert und in Zeugnisform gießt und das Ganze anschließend im Regelfall vom Personalchef unterschrieben wird. Gerade in kleineren Organisationen kann ich mir aber vorstellen, dass das Ganze auch anders läuft.

Matze1986

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Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #4 am: 23.03.2023 10:25 »
Auch ehemalige Mitarbeiter haben das Recht in ihre Personalakte Einsicht zu nehmen. Dieses Recht sollten Sie sofort einfordern.
Weiterhin können Sie auf eigene Kosten einzelne Dokumente kopieren. So kommen Sie an Ihr Arbeitszeugnis.

Sjuda

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Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #5 am: 23.03.2023 12:58 »
Vielleicht wäre man dann in Besitz eines Dokumentes, das möglicherweise die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis erüllt, nur ist aus meiner Sicht fraglich, ob man dieses dann auch verwenden dürfte. Denn solange es nicht ausgehändigt bzw. zugestellt worden ist, handelt es sich lediglich um ein internes Dokument, das aus welchen Gründen auch immer anscheinden nicht dazu verwendet werden soll, den Rechtsanspruch des Fragestellers auf ein Arbeitszeugnis zu erfüllen.

Matze1986

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Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #6 am: 23.03.2023 14:56 »
Selbstverständlich darf das verwendet werden. Es sind schließlich Unterlagen aus der eigenen Personalakte.