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Urteile bei Entfristung, wenn Sachgrund "falsch", "nicht eingehalten" ...?

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raschelkopp:
Hallo,

ich suche bitte Urteile, aus denen hervorgeht, dass eine Entfristung vorliegt, wenn der Sachgrund einer befristeten Anstellung falsch war, der Sachgrund sozusagen nicht erfüllt wurde, die eingestellte Person fast nicht oder nicht oder z. T. nicht oder erst einmal nicht in dem Bereich gearbeitet hat, der vom Sachgrund abgedeckt ist.

Vielleicht habt ihr da bitte ein paar Urteile auf Lager sozusagen?

Danke Euch recht herzlich!

LG

PS: Ich selbst habe bis jetzt noch keine gefunden! :-(

Max:

--- Zitat von: raschelkopp am 15.03.2023 14:14 ---Hallo,

ich suche bitte Urteile, aus denen hervorgeht, dass eine Entfristung vorliegt, wenn der Sachgrund einer befristeten Anstellung falsch war, der Sachgrund sozusagen nicht erfüllt wurde

--- End quote ---
ist etwas anderes als

--- Zitat von: raschelkopp am 15.03.2023 14:14 --- die eingestellte Person fast nicht oder nicht oder z. T. nicht oder erst einmal nicht in dem Bereich gearbeitet hat, der vom Sachgrund abgedeckt ist.

--- End quote ---

Der Sachgrund muss bei Vertragsabschluss gegeben sein.
Was ist denn der Sachgrund?

raschelkopp:
Der Sachgrund war bei Einstellung zwar gegeben, aber man hat in dem "Sachgrundbereich" erst einmal nicht gearbeitet.

Bzgl. des genauen Wortlauts muss ich nochmal nachschauen.

Casa:
Es ist ausreichend, dass ein Sachgrund vorhanden ist. Dieser muss im Arbeitsvertrag und auch sonst nicht genannt werden. Erst bei einer Entfristungsklage muss ein Sachgrund genannt werden.

Selbst wenn der Sachgrund lauten sollte "wir haben für 1 Jahr befristete Haushaltsmittel für den Sachbearbeiter Freibad" und die Person wird im Rahmen des vertraglich Möglichen im städtischen Friedhof eingesetzt, heißt das nicht, dass kein Sachgrund existiert. Der Sachgrund "nur 1 Jahr Geld für SB Freibad" besteht trotzdem.

maiklewa:

--- Zitat von: Casa am 15.03.2023 20:01 ---Es ist ausreichend, dass ein Sachgrund vorhanden ist. Dieser muss im Arbeitsvertrag und auch sonst nicht genannt werden. Erst bei einer Entfristungsklage muss ein Sachgrund genannt werden.

Selbst wenn der Sachgrund lauten sollte "wir haben für 1 Jahr befristete Haushaltsmittel für den Sachbearbeiter Freibad" und die Person wird im Rahmen des vertraglich Möglichen im städtischen Friedhof eingesetzt, heißt das nicht, dass kein Sachgrund existiert. Der Sachgrund "nur 1 Jahr Geld für SB Freibad" besteht trotzdem.

--- End quote ---

Das sieht @MoinMoin evtl. ein wenig anders?! ;-)

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