Was spricht denn dagegen, sich an die urprüngliche Vereinbarung zu halten?
Da es kein tariflicher Regelungstatbestand und auch kein sonstiger Sondertatbestand ist, gilt die 3-jährige Frist nach §195 BGB.
Zumindest von der Einkommensteuer kannst du deine selbst beglichenen Kosten absetzen. Eine andere Frage: wieso maßt sich ein AG an, dich mit fremden Menschen in einem Doppelzimmer unter zu bringen? Sowas hab ich noch nie erlebt.