In diesem Kontaktverbot sind folgende Punkte aufgeführt: ich darf das Büro der Kollegin nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs oder seines Stellvertreters betreten. Ich muss abwarten, bis diese vorliegt. Es reiche nicht aus, nur bescheid zu geben.
Telefonate, Emails sind verboten. Wenn sie sich in der Teeküche aufhält, darf ich die Teeküche nicht betreten. Ebenso wenn sie auf Toilette ist, darf ich zb nicht die 2-te Toilette benutzen. Wenn sie auf dem Gang läuft muss ich im Büro bleiben und warten bis sie in ihrem Büro ist.
Kontakt ist in der Freizeit oder in der Mittagspause gestattet.
Natürlich gelten die ganzen Punkte auch im Umkehrschluss für sie.
Was zu diesem Schreiben geführt hat, wissen wir nicht.