Autor Thema: Leidensgerechter Arbeitsplatz  (Read 3356 times)

Casa

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #15 am: 16.03.2023 19:35 »
Zitat
Aber wie gesagt, ich hatte nie Probleme oder Differenzen mot dieser Kollegin. Im Gegenteil. Das ist ja das unbegreiflich. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Schreiben rechtlich so korrekt ist, dass ich die Stelle aufgrund Krankheit nicht wechseln kann.

Dann ist das Kontaktverbotsschreiben wirklich seltsam. Ausschließen kann man natürlich nicht, dass die Kollegin selbst irgendeinen Blödsinn erzählt hat und nur einen auf lieb macht. Davon gibts leider auch genug.

Sprich doch einfach mal mit der Kollegin. Du weißt noch nicht genau wann es los geht, aber du freust dich auf die neue Stelle mit ihr als Kollegin, wenn die andere Kollegin in Rente geht. Nicht mehr (keine Krankheitsgeschichten o.Ä.). Anschließen wirst du entweder einen bösen Brief vom Chef bekommen, was das denn soll, oder die Kollegin ist wirklich lieb.
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Abendsonne83

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #16 am: 16.03.2023 19:44 »
Die Kollegin kann ich definitiv als Unruhestifterin ausschließen :) Sie hat damit definitiv nichts zu tun. Ich kenne sie nun auch schon sehr lange und sie war immer für mich da. Auch als es letztes Jahr unerträglich wurde.

Casa

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #17 am: 16.03.2023 20:05 »
Zitat
Die Kollegin kann ich definitiv als Unruhestifterin ausschließen :) Sie hat damit definitiv nichts zu tun. Ich kenne sie nun auch schon sehr lange und sie war immer für mich da. Auch als es letztes Jahr unerträglich wurde.


Das klingt vernünftig. Dann schmiedet doch gemeinsam einen Plan, wie es weiter gehen soll. Angefangen mit einer schriftlichen Erklärung der Kollegin an den "Chef", dass kein Kontaktverbot gewünscht wird und euch das Verbot unverständlich ist. Sowie dem ausdrücklichen Wunsch der Kollegin, dass ihr beide erneut zusammen arbeitet. Freilich nachweislich eingereicht.
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Kaiser80

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #18 am: 16.03.2023 20:22 »
Wieviel oder was ist ein Kontaktverbot bzw Kontaktverbotsschreiben im Arbeitsrecht gg ü 2 Miatarbeitern denn gerichtlich so wert? Dein Kontaktverbot ist nur zwischen 2 mal @ User skivern möglich... oder k und swiss!

FearOfTheDuck

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #19 am: 16.03.2023 20:30 »
Was ist denn der Grund für das Kontaktverbot? Unabhängig, ob es überhaupt so haltbar war/ist.

Casa

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #20 am: 16.03.2023 20:35 »
Zitat
Dein Kontaktverbot ist nur zwischen 2 mal @ User skivern möglich... oder k und swiss!

Was?
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Abendsonne83

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #21 am: 16.03.2023 21:37 »
In diesem Kontaktverbot sind folgende Punkte aufgeführt: ich darf das Büro der Kollegin nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs oder seines Stellvertreters betreten. Ich muss abwarten, bis diese vorliegt. Es reiche nicht aus, nur bescheid zu geben.
Telefonate, Emails sind verboten. Wenn sie sich in der Teeküche aufhält, darf ich die Teeküche nicht betreten. Ebenso wenn sie auf Toilette ist, darf ich zb nicht die 2-te Toilette benutzen. Wenn sie auf dem Gang läuft muss ich im Büro bleiben und warten bis sie in ihrem Büro ist.
Kontakt ist in der Freizeit oder in der Mittagspause gestattet.
Natürlich gelten die ganzen Punkte auch im Umkehrschluss für sie.

Was zu diesem Schreiben geführt hat, wissen wir nicht.

FearOfTheDuck

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #22 am: 16.03.2023 21:55 »
Krass.

Ob sowas haltbar ist, sollte gegebenenfalls ein Arbeitsrechtler prüfen. Ich halte es für hanebüchen. Wer hat das ausgesprochen, der AG, bzw. dazu befugtes Personal oder ist der "Chef" der Vorgesetzte der Fachabteilung (wenn nicht beides)?

Also entweder habt ihr mal gemeinsam irgendeinen Bockmist gebaut oder im Büro Liebe gemacht. :P Spaß beiseite.

Abendsonne83

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #23 am: 16.03.2023 22:09 »
Ja, wenn man das wüsste ;)
Wir haben unsere Vermutungen warum das so kam. Aber das sind halt Vermutungen.

Das Schreiben wurde auf Antrag der Geschäftsleitung erstellt, unterschrieben vom obersten Chef.
Dieser hatte sich bei der Aushändigung des Schreibens bei uns dafür entschuldigt. Begründung: er wollte es nicht, aber hätte keine andere Wahl gehabt.

Was immer das bedeutet.

Casa

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #24 am: 16.03.2023 22:10 »
Zitat
In diesem Kontaktverbot sind folgende Punkte aufgeführt: ich darf das Büro der Kollegin nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs oder seines Stellvertreters betreten. Ich muss abwarten, bis diese vorliegt. Es reiche nicht aus, nur bescheid zu geben.
Telefonate, Emails sind verboten. Wenn sie sich in der Teeküche aufhält, darf ich die Teeküche nicht betreten. Ebenso wenn sie auf Toilette ist, darf ich zb nicht die 2-te Toilette benutzen. Wenn sie auf dem Gang läuft muss ich im Büro bleiben und warten bis sie in ihrem Büro ist.
Kontakt ist in der Freizeit oder in der Mittagspause gestattet.
Natürlich gelten die ganzen Punkte auch im Umkehrschluss für sie.

Was zu diesem Schreiben geführt hat, wissen wir nicht.


Die Regelung ist rechtlich eine Katastrophe.

Wenn du jemanden brauchst der das Verbot anfechtet, mache ich das gern gegen Spritkosten / Zugticketkosten und was leckeres zu Essen.   ;D
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Kaiser80

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Antw:Leidensgerechter Arbeitsplatz
« Antwort #25 am: 18.03.2023 08:21 »
Zitat
Dein Kontaktverbot ist nur zwischen 2 mal @ User skivern möglich... oder k und swiss!

Was?
Das lässt sich schlecht erklären, nutz die Suchfunktion.  ;D