Autor Thema: [MV] Degradierung bei Länderwechsel  (Read 2401 times)

Wusel123

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[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« am: 06.03.2023 19:23 »
Moin Kollegen aus Schleswig - Holstein  ;)

Zu meiner Situation:

Ich bin Polizeibeamtin beim Land S-H im Statusamt A8 (POM'in) und BaL.
(Jahrgang 2017 - BaL 2023)

Da M-V meine Heimat ist, würde ich gerne dorthin wechseln (Landespolizei).
Ein Tauschpartner ist vorhanden.

Nun habe ich von der zuständigen Personalstelle der Polizeiinspektion erfahren, dass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ins Statusamt A7 zurückgestuft werde.

Zur Info: In S-H steigt man nach der Ausbildung mit A8 ein, in MV mit A7.

Ich habe weder im BBG, LBG MV, BeamtStG, usw. etwas Einschlägiges gefunden.

Weiß jemand Rat?
« Last Edit: 07.03.2023 03:20 von Admin2 »

BalBund

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #1 am: 07.03.2023 09:41 »
Ehe sich hier jemand Arbeit macht, gleiche Frage, sachkundige Antwort.

https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=12299

Thomber

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #2 am: 07.03.2023 09:54 »
Dennoch interessant!
Finde es schon fragwürdig, dass ein Dienstherr Deinen bisherige beruflichen Werdegang von Null an neu beurteilt und so tut als ob Du dort eingestellt worden wärst.

Wo will man denn da anfangen?  Warst in der Grundschule nicht gut genug für ne Realschulempfehlung im anderen Land?   Hätte dein Realschulabschluss im anderen Land für den Einstieg bei der Polizei gereicht?
Hättest DU den EInstellungstest im anderen Land gesachafft?     na ja... man sieht schon..

Wenn ein Volljurist xx Punkte in seinen Examina erreicht hat und danach in Land A zum Beamten ernannt worden ist und der Jurist dann später zu Land B wechselt.... prüft man dann auch, ob er für Land B überhaupt genug Punkte hatte, um eingestellt zu werden?    Ich denke nicht.   Will sagen: Du hast A 8 erreicht, warum und wie auch immer - vielleicht hast Du dem Chef das Leben gerettet oder Dich hochgeschlafen oder einfach nur deinen Job getan... vollkommen ok.     Aber, dass nun andere das aufrollen...  wie gesagt - sehr interessant.


Ach so, immer gerne auch gesehen- Beispiel für Masterabsolventen:
Master A steigt beim Dienstherrn A in den hD auf. Alles gemäß Beamtenlaufbahnverordnung & Co. korrekt.
Nun wechselt Master A zum Dienstherrn B.  Gemäß Laufbahnrecht B wäre aber die hauptberufliche Zeit ein halbes Jahr länger.  Master A hat sozusagen im Bereich des Dienstherrn B noch keine Laufbahnbefähigung...  ;)

Es geht im Grund um die Anerkennung von rechtlichen Gegebenheiten anderer Dienstherren-Bereiche und ich denke, dass hier die A8 beizubehalten wäre.

Casa

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #3 am: 13.03.2023 16:54 »
§ 18 BeamtG M-V.

Rechtlich möglich ist die Einstellung in die A8, wenn die Planstelle vorhanden ist. Dazu zwingen kann man M-V nicht. Es besteht Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des in § 18 vorgesehenen Ermessens. Für eine Einstellung im Rahmen des S. 2 dürfte auch Ermessen auszuüben sein.
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lumer

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #4 am: 13.03.2023 17:02 »
Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Versetzung handelt oder um eine "Raubernennung".
Im ersten Fall tritt der neue Dienstherr in die Rechte und Pflichten des alten ein. Es bedarf keiner neuen Urkunde oder ähnlichem, nur einer entsprechenden Einigung zwischen altem und neuem Dienstherrn sowie ggf. die Zustimmung des Beamten/der Beamtin (§ 15 BeamtStG).
Bei der "Raubernennung" handelt es sich um eine komplette Neuernennung mit der Folge, dass alle laufbahnrechtlichen Erfordernisse erneut geprüft werden (müssen).

Casa

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #5 am: 13.03.2023 17:13 »
Die Raubernennung steht doch gar nicht zur Debatte, da ein Wechsel nur mit Tauschpartner stattfindet.
Unabhängig von einer Einigung ist das Ergebnis, was auf  einer Urkunde steht, sofern die Ernennung nicht nichtig oder zurück zu nehmen ist.

Auf der Urkunde könnte sogar Ernennung zum PHM stehen. Diese Urkunde würde ich als POM nehmen und weder alter noch neuer Dienstherr könnten später etwas am Status PHM ändern. :-)
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Thomber

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #6 am: 14.03.2023 12:01 »
Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Versetzung handelt oder um eine "Raubernennung".
Im ersten Fall tritt der neue Dienstherr in die Rechte und Pflichten des alten ein. Es bedarf keiner neuen Urkunde oder ähnlichem, nur einer entsprechenden Einigung zwischen altem und neuem Dienstherrn sowie ggf. die Zustimmung des Beamten/der Beamtin (§ 15 BeamtStG).
Bei der "Raubernennung" handelt es sich um eine komplette Neuernennung mit der Folge, dass alle laufbahnrechtlichen Erfordernisse erneut geprüft werden (müssen).

Sehe ich und kenne ich genauso.  Es gibt keine neue Urkunde.  Allerdings will man hier ja jemanden degradieren und dazu würde es wohl schon ne Urkunde geben.  Jetzt könnte man sagen - Die nehme ich aber nicht an.   Hhmm, dann wäre wohl interessant, wie der neue Dienstherr damit umgehen würde.   

Casa

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #7 am: 14.03.2023 12:24 »
Zitat
Also ich verstehe dass so, dass die Anlassbeurteilung bezieht sich immer auf aktuellen Zeitpunkt d.h. Zeitpunkt der Anlassbeurteilung.


Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wird das Dienstverhältnis bei Wechsel des Dienstherrn fortgesetzt. Dafür bedarf es m. E. keiner Urkunde. Man kann als Dienstherr dennoch eine Verleihen.

Bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses ist, jedenfalls wegen der Verleihung eines Statusamtes mit anderem Grundgehalt, eine Ernennung und damit eine Urkunde notwendig.

Selbes gilt, wenn sie mit dem Dienstherren von BaP auf BaL wechselt.


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lumer

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #8 am: 14.03.2023 16:55 »
@Casa: Wenn man eine neue Urkunde erhält, wird das bisherige Dienstverhältnis gerade nicht mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt, sondern ein neues begründet. Das wollte ich nur darstellen. Dass der Begriff "Raubernennung" in der Regel etwas Anderes meint, ist richtig. Faktisch ist es aber eine, da der Tatbestand des § 22 II 1 BeamtStG vorliegt. ;)

Wusel123

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #9 am: 14.03.2023 17:06 »
Danke Leute für die doch sehr interessanten Antworten.

Wenn ich das jetzt alles richtig gelesen habe ist es so, dass das Land MV per Gesetz nicht zwingend an eine Herabstufung nach A7 gebunden sind.

Es besteht also pflichtgemäßes Ermessen welches auszuüben ist.
Ist das richtig so?

Besonders interessant finde ich diesbezüglich den hier von "Casa" erwähnten Paragraph 18 LBG MV, letzter Absatz:

"Eine Einstellung in einem höheren Amt ist auch zulässig, wenn ein nach der laufbahn- und besoldungsrechtlichen Zuordnung entsprechendes Amt in einem früheren Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erreicht worden ist; in diesen Fällen ist keine Probezeit abzuleisten."

LG

Casa

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #10 am: 14.03.2023 20:01 »
Zitat
Wenn ich das jetzt alles richtig gelesen habe ist es so, dass das Land MV per Gesetz nicht zwingend an eine Herabstufung nach A7 gebunden sind.

Es besteht also pflichtgemäßes Ermessen welches auszuüben ist.
Ist das richtig so?

Richtig.

Es ist halt die Frage, was MV draus macht. Ich kann mir eine Abwägung auch zu Ungunsten der POM vorstellen, nämlich weil Inhalt und Schwierigkeit der aktuellen Aufgabe in MV der A7 entsprechen und der aktuelle Dienstherr aus diversen Gründen eine Besoldung nach A8 vorsieht.

Es wäre also vor Dienstherrenwechsel bzw. im Rahmen dessen abzuklären, welches Amt die Dame haben wird.


Für die etwaige ermessensleitende Gesichtspunkte sollte man mal ein Kommentar zum Beamtengesetz des entsprechenden Landes wälzen oder sich ein Kommentar aus einem anderen Bundesland besorgen, wenn eine vergleichbare Vorschrift existiert.

Kommentare zum Beamtenrecht MV dürfte es nicht all zu häufig geben, da auf Grund der geringen Einwohnerzahl wenige Beamte in MV leben, im Vergleich zu anderen Bundesländern.
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Wusel123

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #11 am: 15.03.2023 08:28 »
"Es ist halt die Frage, was MV draus macht. Ich kann mir eine Abwägung auch zu Ungunsten der POM vorstellen, nämlich weil Inhalt und Schwierigkeit der aktuellen Aufgabe in MV der A7 entsprechen und der aktuelle Dienstherr aus diversen Gründen eine Besoldung nach A8 vorsieht."

Also der zukünftige Dienstposten (Streifeneinzeldienst) in MV ist mit A7 - A9Z im Stellenplan hinterlegt.
Somit sieht der Dienstherr den Inhalt und die Schwierigkeit der aktuellen Aufgabe in MV eben von A7 - A9Z vor.
Mit A8 ändert sich daran doch nichts oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler, solltet das Land auch so argumentieren?

Casa

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #12 am: 15.03.2023 13:01 »
Eine Dienstpostenbündelung stellt nur die Möglichkeit der Einstellung in die A8 dar, ebenso wie eine ungebündelte A8-Stelle.
Mehr bedeutet das hier nicht.

Und wie gesagt, MV muss die POMin nicht nehmen.
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HRoffice

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #13 am: 16.03.2023 07:16 »
Mir ist ein Fall aus meinem Umfeld bekannt, bei dem ein Polizeibeamter (PHM / A9) aus HH nach MV mit Tauschpartner gewechselt ist.

Hier wollte MV auch eine Degradierung zu A8 durchsetzen, was letztlich aber wohl aufgrund von Protest / Widerspruch des Kollegen gescheitert ist.

Trotzdem hat es ihn übel erwischt, da er vor 2005 mit Mitte 30 verbeamtet worden war und aufgrund der damals geltenden Altersstufen und der durch die Reform erfolgten Überleitung in Erfahrungsstufen schon fast bzw. die Endstufe erreicht hatte.

MV hat ihn bei den Erfahrungsstufen dann aber nach dem Länderwechsel nach tatsächlichen Dienstjahren eingestuft, wodurch mehrere hundert Euro  verloren waren.

O-Ton des Kollegen: "Nochmal würde ich das nicht machen..." 


Casa

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Antw:[MV] Degradierung bei Länderwechsel
« Antwort #14 am: 16.03.2023 15:26 »
Zitat
Trotzdem hat es ihn übel erwischt, da er vor 2005 mit Mitte 30 verbeamtet worden war und aufgrund der damals geltenden Altersstufen und der durch die Reform erfolgten Überleitung in Erfahrungsstufen schon fast bzw. die Endstufe erreicht hatte.

MV hat ihn bei den Erfahrungsstufen dann aber nach dem Länderwechsel nach tatsächlichen Dienstjahren eingestuft, wodurch mehrere hundert Euro  verloren waren.

O-Ton des Kollegen: "Nochmal würde ich das nicht machen..."

Die neue Stufenzuordnung in M-V halte ich für falsch.

Zitat
§ 28 LBG M-V

(4) Wird der Beamte in ein Amt eines anderen Dienstherrn versetzt, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.

Zitat
§ 29 Abs. 1 S. 2 LBesG M-V


Das Aufsteigen in den Erfahrungsstufen beginnt im Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe am Ersten des Monats, in dem die Beamtin oder der Beamte erstmals in ein Dienstverhältnis mit Dienstbezügen bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn gemäß § 31 eingestellt wird;



Zitat
§ 31 Abs. 1 LBesG M-V

Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände. Satz 1 gilt auch für Einrichtungen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes juristische Personen des öffentlichen Rechts gewesen wären.

Das Beamtenverhältnis wird nach Versetzung fortgesetzt und die Erfahrungsstufen bemessen sich nach der Festsetzung beim früheren Dienstherren (erstmalige Ernennung bei einem öR Dienstherren).

Sofern hier noch finanzielle Nachteile bestehen, wäre die Regelung für die Zukunft durchaus änderbar.



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